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Ratifizierung des internationalen Antikorruptionsabkommens UNCAC: ICC Deutschland macht Druck auf neue Bundesregierung

Im Rahmen einer Veranstaltung des Deutschen Global Compact Netzwerks und Transparency International Deutschland (TI) zum Thema „10 Jahre UN Konvention gegen Korruption (UNCAC)“ forderte Angelika Pohlenz, Generalsekretärin der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland, die zukünftige Regierung auf, die Anti-Korruptionskonvention der UN zeitnah zu ratifizieren.

Sie wies mit Nachdruck darauf hin, dass die ausbleibende UNCAC-Ratifizierung Aktivitäten deutscher Unternehmen im Ausland belastet. Hieran hatte ICC zuletzt im September 2013 in einem gemeinsamen Schreiben mit Transparency International alle Mitglieder des neu gewählten Bundestages erinnert. Neben der Verantwortung, die Unternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Bekämpfung von Korruption trügen, betonte Pohlenz, seien vor allem auch Staaten in der Pflicht, geeignete Anti-Korruptions-Mechanismen zu entwickeln, diese regelmäßig auf Effizienz zu überprüfen und gefährdete Staaten zu sensibilisieren.

Auch die Wirtschaft drängt auf eine verbindliche Erklärung des Abschlusses der UNCAC in Deutschland. In einem von Manfred Gentz, Präsident von ICC Deutschland, 2012 initiierten Brief an die Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages fordern 35 deutsche Unternehmenschefs aus der Industrie die seit langem überfällige Ratifizierung. „Das Ausbleiben der Ratifizierung der UNCAC schadet dem Ansehen der deutschen Wirtschaftsunternehmen in ihren Auslandsaktivitäten. Ein demokratisches Land wie Deutschland muss international insgesamt glaubwürdig sein und darf sich nicht unnötig angreifbar machen“, so heißt es in dem Schreiben.

Obwohl auch Deutschland die UN-Konvention im Dezember 2003 neben vielen anderen Mitgliedsstaaten unterzeichnete, wurde das Abkommen in Deutschland bis heute nicht ratifiziert. Damit zählt Deutschland gemeinsam mit Ländern wie Syrien und dem Sudan zu den wenigen Staaten, die sich der Ratifizierung entziehen. Voraussetzung für die Ratifizierung ist die Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Die Umsetzung wurde in Deutschland bisher durch die schwarz-gelbe Bundesregierung blockiert. Befürchtet wurden unter anderem zu drastische Eingriffe in die Mandatsausübung von Amtsträgern.

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