Neue Vorschrift | Anwendung ab | Ausnahmen |
§ 146 Abs. 1 Satz 1 AO: Einzelaufzeichnungspflicht | 29.12.2016 | Verkauf von Waren/Erbringen von Dienstleistungen an eine Vielzahl nicht bekannter Personen |
§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO: Tägliche Aufzeichnungen | 29.12.2016 | |
§ 146a Abs. 1 AO: Technische Sicherheitseinrichtung für elektr. Registrierkassen | 01.01.2020 bzw. 01.01.2023 | Reg-Kassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden und nicht aufrüstbar sind, dürfen bis 31.12.2022 genutzt werden. Voraussetzung: Die Kasse muss dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 entsprechen. |
§ 146a Abs. 2 AO: Belegausgabepflicht | 01.01.2020 | Auf Antrag (§ 148 AO) Befreiung möglich |
§ 146a Abs. 4 AO: Mitteilungspflicht | 01.01.2020 | |
§ 146b AO: Kassen-Nachschau | 01.01.2018 | Datenübermittlung über einheitliche digitale Schnittstelle erst ab 01.01.2020 Datenzugriff ab 01.01.2018 möglich |
§ 379 AO: Sanktionen bei Verstößen | 01.01.2020 |
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Digitalisierung der Prüfung Die rasante Entwicklung der Digitalisierung gibt auch der Datenanalyse eine neue Bedeutung. Die Relevanz der Daten steigt mit ihrer Quantität, da umfassende Erkenntnisse neue Dimensionen und Möglichkeiten schaffen. Zeitgleich entstehen neue Geschäftsmodelle, wodurch sich die Tragweite in immer mehr Lebensbereichen ausdehnt.
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