Die deutschen Unternehmen kommen den seit 2007 neu geregelten Publizitätspflichten in hohem Maße nach. Davon versuchen unlautere Anbieter so genannter „Eintragungen“ zu profitieren.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) am 1.1.2007 hat sich nach Angaben unter www.ebundesanzeiger.de die Zahl der eingereichten Jahresabschlüsse fortwährend erhöht. Die Offenlegungsquote liege jetzt nach einer Quote von nicht einmal 5 Prozent vor Inkrafttreten des EHUG schon insgesamt bei zirka 90 Prozent. Die Gesamtzahl der im elektronischen Bundesanzeiger zum Abruf zur Verfügung stehenden Jahresabschlüsse beträgt bereits über 3 Mio. (Stand 10.9.2010).
Monatlich verzeichnet der elektronische Bundesanzeiger über 2,6 Mio. Zugriffe. Davon entfallen zirka 80 Prozent – über 2,1 Mio. pro Monat – auf den Bereich der Jahresabschlüsse. Insgesamt werden täglich zirka 95 000 Jahresabschlüsse eingesehen.
Allerdings sah sich der Bundesanzeiger Verlag kürzlich auch veranlasst, vor unlauteren Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger zu warnen. Angeboten werden u.a. die „Eintragung“ der Daten in ein Register und der „Abruf“ von „eingetragenen“ Daten. Für die Aufnahme in ein solches Register und für das Recht zum Abruf der Daten wird die Zahlung eines Betrags bzw. eine „Eintragungsgebühr“ gefordert. Die Bundesanzeiger Verlagsges. mbH sieht keine Möglichkeit, diese Angebote und Bescheide zu unterbinden, und empfiehlt, sich bei Erhalt solcher Schreiben an die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale zu wenden.
Die derzeit bekannten Anbieter solcher „Leistungen“ sind in einer Liste zusammengestellt, die unter www.ebundesanzeiger.de eingesehen werden kann.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
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