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BilRUG  
21.08.2015

Neue Berichtspflichten – neue Herausforderungen

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Neue Berichtspflichten durch das BilRUG bringen neue Herausforderungen für Unternehmen (Foto: Astock/ Fotolia.com)
Die Einführung neuer Berichtspflichten durch das BilRUG zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich. Zudem droht eine Ausweitung auf weitere Unternehmen.
Die Berichtspflicht über Zahlungen an staatliche Stellen wurde mit dem kürzlich verabschiedeten Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) (vgl. zu den damit in Kraft gesetzten Schwellenwertveränderungen auf compliancedigital.de) gesetzlich verankert. Diese betreffen zunächst zwar nur ausgewählte Großunternehmen. Allerdings steht eine Ausweitung auf alle größeren Unternehmen im Raum.

Konfliktpotenziale durch neue Berichtspflichten

Die neu eingeführten Berichtspflichten bürgen zudem eine Reihe von Konfliktpotenzialen, wie etwa bei korruptionsbedingten Strafzahlungen - die als eine Konsequenz infolge der Berichterstattung nun leichter aufgedeckt werden können - als auch mit den geltenden Corporate Social Responsibility (CSR) Bestimmungen.

Ferner sind Steuerzahlungsanalysen bzw. Untersuchungen auf Steuervermeidungsstrategien und darauf aufbauend regulierende Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten oder auf europäischer Ebene zu erwarten.

Droht eine Ausweitung auf weitere Unternehmen?

Der Anwendungsbereich des Zahlungsberichts umfasst nach § 341q HGB n.F. große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse resp. Konzerne aus der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Abbaus von Holz von Primärwäldern. Diese haben nach § 341s HGB n.F. jährlich einen Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen abzugeben und nach § 341w HGB n.F. offenzulegen.

Aber: Im Rahmen der Billigung des Entwurfs für den EU-Bericht über Sozial-, Umwelt- und Arbeitnehmerbelange wurde vom Rechtsausschuss der Europäischen Union (Juri) bereits eine Ausweitung des Anwenderkreises auf alle großen Unternehmen vorgeschlagen. Diese könnten unter Umständen bereits 2018 eingeführt werden.

Literaturhinweis

Zu Einzelheiten der Inhalte des länderbezogenen Reporting nach § 341r Nr. 3 HGB n.F. i.V.m. § 341t Abs. 4 HGB n.F. (geleistete Zahlungen, Zahlungsreihen sowie Sachleistungen im Tätigkeitsbereich der Unternehmen, sofern sich diese auf 100.000 Euro oder mehr je staatlicher Stelle belaufen; bei Unterschreitung der Schwellengrenze hat eine Negativ-Meldung zu erfolgen) werden die Autoren Kreipl/Müller in einem Beitrag für die ZCG-Ausgabe 5/2015 (erscheint Anfang Oktober) informieren.

Die neue ESV-Zeitschrift Business Reporting (BRg) informiert zu den wichtigsten Themen und Entwicklungen im Bereich interne und externe Berichterstattung. Die monatlich erscheinende Zeitschrift unterstützt Fach- und Führungskräfte dabei, bestehende Informations- und Dokumentationspflichten sicher zu erfüllen und – passgenau – zu jedem Anlass zu berichten. Business Reporting bietet dabei eine Fülle konkreter Tipps und Tools, um das Berichtswesen für alle Stakeholder bestmöglich aufzustellen. Lernen Sie Business Reporting doch einmal unverbindlich kennen. Weitere Informationen finden Sie hier.

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