Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, spricht sich mit Blick auf die von der EU angekündigten Reform der Europäischen Datenschutzrichtlinie kommendes Jahr für einen verschärften Datenschutz im Internet aus.
Angesichts globaler Datenströme und weltweiter Internet-Dienste stoße die Gewährleistung des Datenschutzes auf nationaler Ebene an deutliche Grenzen, so der Bundesbeauftragte für Datenschutz anlässlich eines Besuches der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Viviane Reding, in Berlin. Schaar wies dabei auch auf die zunehmende Bedeutung des Datenschutzes beim transatlantischen Datentransfer hin und nannte in diesem Zusammenhang Unternehmen wie Google und Facebook. Die Europäische Kommission müsse hier für eine konsequente Umsetzung der „Grundsätze des sicheren Hafens“ (Safe Harbor) eintreten. Erklärungen von Unternehmen, sie würden sich an die Safe-Harbor-Grundsätze halten, reichten nicht aus.
Die Europäische Kommission habe für Ende Oktober die Veröffentlichung einer Mitteilung mit dem Titel „Eine Strategie zum Schutz des Grundrechts auf Datenschutz nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon“ angekündigt. Die Mitteilung werde auch Eckpunkte der für das kommende Jahr von der Kommission beabsichtigten Reform der Europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus dem Jahr 1995 beinhalten. Das auf dieser Grundlage vor zehn Jahren zwischen der EU und den Vereinigten Staaten getroffene Safe-Harbor-Abkommen ermöglicht die transatlantische Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger in den USA.
Weitere Informationen: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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