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MiFID II  
05.03.2019

Marktuntersuchung der BaFin

ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
BaFin: Marktuntersuchung zu neuen Verhaltens- und Organisationsregel (Foto: dmutrojarmolinua/Fotolia.com)
Die Bafin hat im zweiten Halbjahr 2018 eine Marktuntersuchung zu einigen neuen Verhaltens- und Organisationsregeln nach der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II durchgeführt.
Zur Product Governance wurden 55 Institute befragt – darunter 25 Finanzdienstleistungsinstitute, fünf Wertpapierhandelsbanken sowie 25 Banken und Sparkassen.

Vereinzelter Verbesserungsbedarf

Ein wichtiges Ergebnis der Untersuchung lautete, dass dank der Standardisierung die Erstellung, die Konkretisierung und der Abgleich der Zielmärkte gut funktioniere. Mit dem Zielmarkt legt der Konzepteur fest, mit welchen Kundenbedürfnissen und -merkmalen das Produkt vereinbar ist (positiver Zielmarkt) und mit welchen es sich nicht vereinen lässt (negativer Zielmarkt). Entscheidend seien fünf Zielmarktkategorien: Die Kundenkategorie, Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden, seine finanzielle Situation, Risikotoleranz, Ziele und Bedürfnisse.

Vereinzelt bestehe aber Verbesserungsbedarf: Insbesondere fiel auf, dass häufig als Anlageziel „Vermögensbildung bzw. Optimierung” angegeben wurde, obwohl es noch andere vordefinierte Ziele wie etwa die spezifische Altersvorsorge gibt. Bei einigen Anlageprodukten wäre laut BaFin eine stärkere Differenzierung wünschenswert gewesen. Die BaFin geht jedoch davon aus, dass die Bestimmung des Zielmarktes bald noch weiter an Kontur gewinnen werde.

Negativer Zielmarkt und erhöhte Sorgfalt

Darüber hinaus will die BaFin die weitere Entwicklung des negativen Zielmarktes und die Umsetzung des Proportionalitätsprinzips beobachten: Denn nur die allerwenigsten Konzepteure (und Vermögensverwalter für Anlagestrategien) legten für ihre Produkte einen negativen Zielmarkt fest. Zudem war in manchen Fällen nicht ersichtlich, dass Konzepteure und Vertriebsunternehmen bei besonders risikoreichen, komplexen oder illiquiden Produkten eine höhere Sorgfalt bei der Durchführung der Product-Governance-Prozesse an den Tag legten. Dazu seien sie aber gesetzlich verpflichtet.

Die Marktuntersuchung hat auch aufgezeigt, dass es kleineren Instituten zunehmend schwerer falle, komplexen und umfangreichen regulatorischen Vorgaben neben dem Tagesgeschäft Rechnung zu tragen. Größere Häuser sahen sich hingegen der Herausforderung ausgesetzt, die neuen Prozesse in das Gefüge der bereits bestehenden Prozesse einzufügen.

Taping: Telefonische Aufzeichnungspflichten

Ihren Aufzeichnungspflichten (Taping) kommen die befragten Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken generell nach. Die technische Umsetzung sei ihnen weitgehend geglückt. Allerdings fiel in der Untersuchung auf, dass fast die Hälfte der befragten Institute eine Unterbrechungsfunktion in Form eines Pausen-Knopfs eingerichtet hat, um Gesprächsteile von der Aufzeichnung auszunehmen. Zudem beschränkten sich Aufzeichnungen vereinzelt auf eine unzureichende nachträgliche Gesprächszusammenfassung, wohingegen das eigentliche Gespräch nicht auf Band war. Im Untersuchungszeitraum habe keiner der Kunden bei den insgesamt erstellten 11.505 Tapes der Aufzeichnung widersprochen.

Schwierigkeiten beim Kostenvergleich

Darüber hinaus zeigte die Marktuntersuchung der BaFin, dass die Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken für Aufbau, Struktur und Berechnungsmethode der Kosteninformation noch keine einheitliche Marktpraxis entwickelt haben. Die Informationen seien für den Kunden deshalb nur schwer vergleichbar. Wie auch bei Banken und Sparkassen stellt die überwiegende Zahl der Institute die Kosten auf Grundlage der tatsächlich vom Kunden investierten Anlagebeträge dar – dies ist kundenfreundlicher als eine Berechnung, die auf Muster-Beträgen beruht. Zudem informieren Institute freiwillig in einem Detailgrad über Kosten, der eigentlich erst auf Kundennachfrage erforderlich wäre.

Weitere Ergebnisse finden Sie hier.

Wertpapier-Compliance in der Praxis

Ob angepasste Mindestanforderungen für Compliance (MaComp), aktuelles Wertpapierhandelsrecht (WpHG), erweiterte Transparenz-, Verhaltens- und Organisationspflichten (MiFID-II/MiFIR, WpDVerOV) oder konkretisierende Rundschreiben der BaFin und mehr: Streng reglementiert sehen sich Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute hoher Rechtsdynamik und beachtlicher öffentlicher Beobachtung gegenüber. Verstöße gegen die komplexen Vorgaben der Aufsicht bergen erhebliche Rechts- und Reputationsrisiken.

Sicher gegen Sanktion und Haftung

Wie Sie aktuelle Umsetzungsfragen der Wertpapier-Compliance organisatorisch optimal und rechtlich einwandfrei gestalten, erfahren Sie in diesem viel beachteten Band.

Stimmen zur Vorauflage

"Für alle, die sich mit Compliance befassen müssen (...) führt am Renz/Hense definitiv kein Weg vorbei." RA Dr. Volker Lang, Bonn, in: Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (BKR), 10/2010

"Besonders gelungen ist die Kommentierung, die eine praktische Umsetzung wesentlich erleichtert." Axel Becker, Mitglied im Verwaltungsrat DIIR e.V., Bereichsleiter
Revision Südwestbank AG, Stuttgart, in: Zeitschrift für Interne Revision (ZIR), 1/2011


(ESV/ps)
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