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Kritik am neuen Insolvenzrecht berechtigt?

Sind die vom VID vorgebrachten Missbrauchsvorwürfe hinsichtlich des im März 2012 in Kraft gesetzten ESUG berechtigt? Auch im BMJ werden Fehlentwicklungen gesehen, aber es wird davor gewarnt, Einzelfälle zu generalisieren. Dies folgt aus einer Stellungnahme anlässlich des VID-Kongresses 2013, der vom 31.10.-02.11.2013 in Berlin stattfand. Zunächst hatte der Vorsitzende des Insolvenzverwalterverbandes VID, Christoph Niering, seine schon im Vorjahr erhobenen Missbrauchsvorwürfe (s. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 08.11.2012) bekräftigt. Kritisiert wurden insbesondere die Eigenverwaltungen: Die Messlatte für eine Ablehnung durch Insolvenzrichter sei zu hoch. Zwar gebe es ehrliche Böcke und fähige Gärtner – aber nur solche Unternehmer sollten die Eigenverwaltung anwenden dürfen, die als sog. ehrliche Kaufleute alter Prägung gelten können. Dafür nannte er drei Voraussetzungen:

  • Eine aktuelle Buchführung und testierte Jahresabschlüsse,
  • keine Rückstände bei Sozialversicherungen und Finanzbehörden,
  • keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Führungsorgane.

Deshalb forderte Niering eine sofortige Nachjustierung hinsichtlich der ESUG-Fehlentwicklungen. Die 5-jährige vom BMJ vorgesehene Evaluierungszeit dürfe nicht abgewertet werden. Das sah aber die noch amtierende Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger anders. Mit dem EUG seien Forderungen aufgegriffen worden, die Verwalterbestellung nicht ausnahmslos den Richtern zu überlassen. Gläubiger könnten nun stärker als zuvor mitbestimmen. Änderungen in der Auswahlpraxis waren – so betonte sie – vom Gesetzgeber gewollt. Soweit es jetzt zu Umkehr-Forderungen komme, sei der Gesetzgeber aber erst dann gefragt, wenn sich ein nachgewiesener Missbrauch nicht nur in einigen wenigen Einzelfällen gezeigt habe.

Die mit dem ESUG gecshaffenen neuen Möglichkeiten hätten das deutsche Insolvenzrecht auch international auch wieder salonfähig gemacht. So sei die Diskussion um das forum shopping mehr oder weniger zum Erliegen gekommen.

Hinweis: Startpunkt dieser Entwicklung war das ESUG, das am 1. März dieses Jahres in Kraft getreten ist und das für Unternehmen die Sanierung über ein Insolvenzverfahren attraktiver machen und zugleich den Einfluss der Gläubiger stärken sollte (vgl. zur Inkraftsetzung des ESUG die Meldung vom 29.11.2011 auf COMPLIANCEdigital ).

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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