Die Antikorruptionsorganisation erwartet von den neuen Regierungsparteien nach der Bundestagswahl u.a. die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) und Verbesserungen bei der Korruptionsprävention.
TI Deutschland bemängelt die erhebliche Rechtsunsicherheit durch den erst kürzlich verabschiedeten § 32 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Eine effektive Korruptionsprävention müsse trotz Arbeitnehmerdatenschutz weiter möglich sein. Ebenso gefordert werden bessere Regeln zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower), nicht wie bisher allein für Beamte, sondern auch für Angestellte.
Ihre Forderungen stellt die Organisation im Zuge ihrer Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl. Sie hat dafür die großen Parteien zum Thema Korruptionsbekämpfung befragt. Ausführliche Antworten der Parteien stehen auf der Website von TI Deutschland zur Verfügung.
Weitere Informationen: Transparency International Deutschland e.V.
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