Mit dem am 25.1.2022 begonnenen Konsultationsverfahren hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) die Vorschläge für Änderungen am Kodex für deutsche börsennotierte Gesellschaften auf ihrer Website veröffentlicht und erläutert. Neben den Neuerungen in Bezug auf die ökologische und soziale Nachhaltigkeit ergeben sich Anpassungen infolge des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG). Für die Regierungskommission stehen drei Aspekte im Vordergrund:
Dazu kommentierte Rolf Nonnenmacher, Vorsitzender der Regierungskommission DCGK, dass die Aussage zur gesellschaftlichen Verantwortung nachjustiert werden müsse, weil in der Zwischenzeit die Erwartungen an die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren sehr viel konkreter geworden seien. Die erweiterten Berichtspflichten nach der bevorstehenden Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU kämen noch hinzu: „Aufgabe der Unternehmensführung ist es, die wirtschaftlichen Erfordernisse und die ökologischen und sozialen Folgen der Unternehmenstätigkeit auszutarieren.“ Dementsprechend soll Nachhaltigkeit in der Geschäftsstrategie verankert werden. Das schlägt sich in der neuen Empfehlung A.1 nieder. Der Vorstand soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten.
| Deutscher Corporate Governance Kodex | 04.02.2022 |
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Der Aufsichtsrat soll überwachen, wie der Vorstand mit den Nachhaltigkeitsfragen umgeht. Um ihrer Aufgabe gerecht zu werden, benötigen die Aufsichtsräte eine entsprechende Nachhaltigkeitsexpertise. Ferner soll eine Verbesserung der Transparenz über das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem erreicht werden. Dies sei infolge des neuen FISG zu gewährleisten. Nach dem geänderten Kodex sollen im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des Kontroll- und Risikomanagementsystems einschließlich des Compliance-Management-Systems beschrieben werden. Zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme soll der Vorstand Stellung nehmen. Festhalten will man daran, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängiger Finanzexperte sein soll. Die beiden nach FISG erforderlichen Finanzexperten im Prüfungsausschuss benötigen demnach besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Dies gelte gleichermaßen für die Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Das Konsultationsverfahren hat bereits begonnen. Die interessierte Öffentlichkeit kann sich bis zum 11.3.2022 zu den vorgeschlagenen Kodexänderungen schriftlich äußern.
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