Nach entsprechenden Vorbereitungen 2010 hat das IDW am 11. März 2011 den Prüfungsstandard „Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980)“ verabschiedet. Er beschreibt die Berufsauffassung zur Durchführung derartiger Prüfungen.
Hintergrund ist, dass – aufgrund der mit der Nichteinhaltung von Regeln im Unternehmen verbundenen Haftungsrisiken – Unternehmen zunehmend so genannte Compliance-Management-Systeme (CMS) einführen, um die Einhaltung der Regeln organisatorisch sicherzustellen und den Risiken für wesentliche Regelverstöße präventiv zu begegnen. Zugleich werden Wirtschaftsprüfer vermehrt damit beauftragt, einzelne Teilbereiche des eingerichteten CMS zu beurteilen.
Um entsprechende Richtlinien für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer vorzugeben, hatte das IDW im April 2010 den Entwurf des Standards 980 veröffentlicht und um Stellungnahmen gebeten (vgl. dazu Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 21. September 2010.
Wann eine Compliance-Prüfung nach dem neuen Standard IDW PS 980 zweckmäßig ist, haben z.B. Christoph Balk, Dr. Franz Schulte und Dr. Frank Westphal in ihrem Beitrag zur Integration von Compliance in interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie deren Prüfung im eJournal der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG), Ausgabe 05/2010 analysiert.
Der IDW PS 980 wird in Heft 04/2011 der IDW Fachnachrichten abgedruckt. Erläuterungen, inwieweit es Abweichungen gegenüber der Entwurfsfassung gegeben hat, hat das IDW bisher nicht bekanntgegeben.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
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