COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 05 (2025)
  • Corporate Governance, Compliance und ökonomische Analyse
  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 04 (2025)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 04 (2025)
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 02 (2025)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 04 (2025)
  • Handbuch Compliance-Management
  • Korruptionsprävention im Auslandsvertrieb
  • Revision der Beschaffung von Softwarelizenzen und Sicherheitsdienstleistungen
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 04 (2024)

Compliance-Partner intern

  • Absolventen stellen sich vor
  • Auch in Zukunft gemeinsam: Mitarbeiterqualifizierung für die Deutsche Bank AG
  • Absolventen stellen sich vor

mehr …

Literatur-News

  • Das 1x1 der Internen Revision
  • Der Einsatz von Legal-Tech in Compliance-Management-Systemen
  • KI-VO

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 09.09. bis 09.12.
    CCO Certified Compliance Officer
  • 22.09. Frankfurt a.M.
    Ausbildungslehrgang Compliance Officer
  • 22.09. bis 25.09.
    Compliance Officer (TÜV)

mehr …

Am häufigsten gesucht

Fraud Ifrs Rahmen Controlling Grundlagen PS 980 Banken Instituts Praxis Corporate Berichterstattung Compliance Management Risikomanagements Kreditinstituten
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags  
28.03.2023

Hinweisgeberschutz: Zweifel am Gesetzgebungsverfahren

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
In der Anhörung äußerten Expertinnen und Experten Bedenken. (Grafik: merklicht.de/stock.adobe.com)
Der neu eingebrachte Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes war jetzt Thema einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags. Dabei ging es nicht nur um den Inhalt der Neuregelung, sondern auch um das dafür geplante Gesetzgebungsverfahren, berichtet der Informationsdienst des Bundestags (hib).

Denn nachdem der Bundesrat einen vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Hinweisgeberschutz abgelehnt hatte, haben die Koalitionsfraktionen das Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, von denen nach ihrer Auffassung nur einer im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. In diesem Verfahren sehen nun einige Sachverständige die Gefahr eines Verfassungskonflikts.

Der neu eingebrachte Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes ist weitgehend identisch mit dem am 16.12.2022 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf. Allerdings nimmt er ausdrücklich Beamte der Länder und Kommunen aus seinem Anwendungsbereich aus. Dadurch ist nach Einschätzung der einbringenden Koalitionsfraktionen keine Zustimmung des Bundesrats erforderlich. In einem zweiten, zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz wird diese Einschränkung wieder aufgehoben. Dieses Gesetz soll bereits vor dem eigentlichen Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten.

In der Anhörung des Rechtsausschusses äußerte der Rechtswissenschaftler Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Bedenken an diesem Vorgehen. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht mehrfach die Aufspaltung von Gesetzesvorhaben in einen zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Teil gebilligt, allerdings verlangt, dass eine solche Gestaltung nicht willkürlich oder missbräuchlich sein dürfe. In diesem Punkt bestünden Zweifel, da die Aufteilung in zwei Gesetzesvorhaben nur die Reaktion auf die Verweigerung der Zustimmung zum ersten Entwurf gewesen sei, fasst hib die Stellungnahme zusammen.

Der Münchener Rechtsanwalt Maximilian Degenhart, der Unternehmen und Kommunen in Compliance-Fragen berät, sieht in dem Gesetzentwurf eine wesentliche Verbesserung gegenüber geltendem Recht, heißt es in der hib-Meldung. Der Entwurf beseitige Rechtsunsicherheit für potenziell hinweisgebende Beschäftigte und Beschäftigungsgeber. Aus seiner Praxis könne er berichten, dass Hinweisgebende fast immer etwas an ihrer Arbeitsstelle verbessern wollten und es praktisch keine böswilligen Hinweise gebe.

Jana Wömpner vom Deutschen Gewerkschaftsbund monierte den Angaben zufolge, dass der Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen uneindeutige Begriffe wie den „hinreichenden Grund zur Annahme“ enthalte. Damit werde das Ziel verfehlt, Rechtsklarheit zu schaffen. Es bestehe sogar die Gefahr, dass sich die Rechtsposition von Hinweisgebenden verschlechtert. Außerdem blieben verschiedene Regelungen zum Schutz von Hinweisgebenden und zum Schadenersatz hinter der EU-Richtlinie zurück, die mit dem Gesetz umgesetzt werden soll.

Kontrovers wurde in der Anhörung eine vom Rechtsausschuss im Dezember in den damaligen Gesetzentwurf eingefügte und jetzt übernommene Regelung bewertet, dass Hinweisgebende, die auf verfassungsrechtlich bedenkliche Äußerungen von Beamten hinweisen, auch dann unter dem Schutz dieses Gesetzes stehen, wenn die Äußerungen nicht strafrechtlich relevant sind. Rechtsanwalt David Werdemann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte verwies auf die beamtenrechtliche Relevanz und begrüßte die damit geschaffene Möglichkeit, etwa gegen rechtsextreme Äußerungen in geschlossenen Chatgruppen vorzugehen. Andere Sachverständige warnten dagegen vor einer Kollision dieser Bestimmung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung.

Die vollständige hib-Meldung finden Sie hier.

(fab)

ESV-Digital Risk Management

Jetzt gratis testen. Lernen Sie die Datenbank ESV-Digital Risk Management für 4 Wochen kostenlos, unverbindlich und ohne Risiko kennen.

Sicher navigieren im Risikomanagement!

Mit Expertenwissen überzeugen: Entwickeln Sie Ihr Risikomanagementsystem kontinuierlich weiter. Schärfen Sie Ihren Blick für unternehmensspezifische Risiken – strukturiert, immer aktuell, auf einen Klick.

  • Alle für Sie wichtigen Risikothemen im Griff: Aufbau eines Risikofrüherkennungssystems, Risikobewertung, Maßnahmen und Chancen risikobasierter Unternehmensführung u.a.
  • Ihr perfekt vernetzter Arbeitsplatz: mit aktuellen Studien, Best Practices und Arbeitshilfen, u.a. der Zeitschrift für Risikomanagement und der RMA-Schriftenreihe sowie weiteren Praxis-Tools
  • Sie sind immer auf dem Laufenden: automatische Updates Ihrer Themen und der relevanten gesetzlichen Anforderungen – alles an einem Ort verlinkt
  • Finden Sie sofort, was Sie benötigen: Ihre individuellen Suchen, Notizen, Markierungen und Trefferlisten u.v.m. – ob im (Home-)Office, im Meeting oder unterwegs

Hinweisgeberschutz 15.03.2023
Neuer Gesetzentwurf zum Schutz von Whistleblowern vorgelegt
Nachdem das ursprünglich von der Bundesregierung eingebrachte Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesrat gescheitert ist, unternehmen die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP einen zweiten Anlauf. mehr …
Hinweisgeberschutz 27.02.2023
„Whistleblower handeln im Interesse des Unternehmens und aller Mitarbeitenden“
Das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes lässt nach der Ablehnung des Bundesrats weiter auf sich warten. Die Europäische Kommission beschloss zuletzt, Deutschland und sieben weitere EU-Staaten zu verklagen, weil sie die EU-Whistleblower-Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben. mehr …
Whistleblowing 10.02.2023
Gesetz zum Hinweisgeberschutz vom Bundesrat blockiert – Argumente und Konsequenzen
Das Gesetz für besseren Schutz von Hinweisgebenden hat im Bundesrat nicht die erforderliche Zustimmung erhalten. mehr …
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück