Mit diesem Gesetz wurden unter anderem die Abgabenordnung (AO) und das Einführungsgesetz zur AO (EGAO) mit dem Ziel der Modernisierung und Beschleunigung der Betriebsprüfung angepasst und Mitwirkungspflichten ausgeweitet.
Für ein besseres Verständnis der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) und deren Anwendung hat die AWV einen GoBD-Praxisleitfaden entwickelt, an dem sich Unternehmen und deren steuerliche Berater orientieren können. Der Praxisleitfaden erklärt, wie qualifizierte Entscheidungen zur Organisation der digitalen Buchführung getroffen werden und vermittelt das hierfür notwendige Hintergrundwissen.
Durch das neue EGAO wurde erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Berücksichtigung von Steuerkontrollsystemen im Besteuerungsverfahren geschaffen. Dies ist für die Praxis auch deshalb relevant, da hiermit von der Finanzverwaltung Prüfungserleichterungen bei Vorhandensein eines wirksamen SKS zugesagt werden können. Nach Art. 97 § 38 Abs. 2 EGAO umfasst ein SKS alle innerbetrieblichen Maßnahmen, die gewährleisten, dass die Besteuerungsgrundlagen zutreffend aufgezeichnet und berücksichtigt werden und dass die entsprechenden Steuern fristgerecht und vollständig abgeführt werden. Das SKS muss hierbei die steuerlichen Risiken laufend abbilden.
Der 255-seitige AWV-Praxisleitfaden kann hier bestellt werden.
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