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Wirtschaftsprüfung  
07.04.2025

Gesetzentwurf zur Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Das Berufsrecht in der Wirtschaftsprüfung soll weiterentwickelt werden. (Grafik: Natee.Meepian/stock.adobe.com)
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer vorgelegt.

Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers, teilt der Informationsdienst des Bundestags (hib) mit. Die Regelungen zur Syndikus-Wirtschaftsprüferin und zum Syndikus-Wirtschaftsprüfer sehen demnach eine Lockerung eines bisher bestehenden Verbots vor. Dabei geht es um das bislang umfassende Verbot der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Wirtschaftsprüferin“ oder „Wirtschaftsprüfer“ bei einer Tätigkeit in einem gewerblichen Unternehmen. Künftig sollen nur noch Einschränkungen bestehen. Die Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen und Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten und auch von Sachverständigengutachten für den Arbeitgeber durch einen Syndikus-Wirtschaftsprüfer ist unzulässig.

Die Bundesregierung erläutert in dem Gesetzentwurf: „Die Unabhängigkeit eines Abschlussprüfers wäre stark gefährdet, und es bestünde die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Abschlussprüfer zugleich ein Anstellungsverhältnis als Syndikus-Wirtschaftsprüferin oder Syndikus-Wirtschaftsprüfer bei dem geprüften Unternehmen hätte oder für das geprüfte Unternehmen als gesetzlicher Vertreter oder Organmitglied tätig wäre. Dies würde zudem einen Verstoß gegen das Verbot der Selbstprüfung darstellen. Außerdem könnte das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Testat dadurch beschädigt werden.“ Das Verbot gelte nicht nur für den eigenen Arbeitgeber, sondern auch für andere Mandate.

Außerdem soll der Betrieb von Zweigstellen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erleichtert werden. Zweigstellenleitende müssen nicht mehr Wirtschaftsprüfende sein. Das Leitererfordernis sei nicht mehr zeitgemäß, schreibt die Regierung. Mit Blick auf die Fachkräftegewinnung in den Bereichen IT oder Nachhaltigkeit soll es Wirtschaftsprüfungsgesellschaften außerdem ermöglicht werden, ihre angestellten Mitarbeitenden an der Gesellschaft zu beteiligen und diese damit stärker an die Gesellschaft zu binden – beispielsweise Expertinnen und Experten für IT und Nachhaltigkeit.

Ermittlungsverfahren sollen künftig effektiver und transparenter gestaltet werden. In diesem Zusammenhang ist auch eine Erhöhung der Bußgeldobergrenze bei Verstößen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Zusammenhang mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Abschluss- oder Nachhaltigkeitsprüfung eines kapitalmarktorientierten Unternehmens auf fünf Millionen Euro vorgesehen.

Weitere Infos hat hib hier veröffentlicht.

Management Auditing

von Prof. Dr. Volker H. Peemöller und Joachim Kregel

Management Auditing ist eine Kerndisziplin der Internen Revision, die über die oft tabuisierte Kontrolle des Top-Managements weit hinausgeht. Die kontinuierliche Prüfung und Verbesserung moderner Managementsysteme ist aufgrund von deren Komplexität und unter zunehmenden regulatorischen Anforderungen heute ein kritischer Erfolgsfaktor in jeder Organisation.

Einen systematischen Prozessansatz unter Bezugnahme auf das neue International Professional Practices Framework (IPPF) des IIA bietet Ihnen dieser Band. Mit vielen Checklisten, Beispielen und Grafiken beleuchten Joachim Kregel und Volker H. Peemöller u. a.:

  • Voraussetzungen für Management Auditing und Erwartungen an dabei beteiligte Akteure
  • Gesetzliche und regulatorische Grundlagen sowie die aktuellen Rahmenwerke COSO ERM und COSO ICS im Detail
  • Prüfungen zentraler Managementprozesse: Aufsichtsratsprozesse, Strategieentwicklung, Planung, externe Berichterstattung, Führungsprozess, Fusionen sowie die Revision des Top-Managements und von Management-Fraud
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