COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 02 (2023)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 02 (2023)
  • Resilienz und ganzheitliches Krisenmanagement
  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 02 (2023)
  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 01 (2023)
  • Revision des Finanzwesens
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 02 (2022)
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 04 (2022)
  • Steuerung und Kontrolle von öffentlichen Unternehmen und NPOs
  • Bankkalkulation und Risikomanagement

Compliance-Partner intern

  • Lehrkräfte stellen sich vor
  • Auch in Zukunft gemeinsam: Mitarbeiterqualifizierung für die Deutsche Bank AG
  • Anna rockt die Polizei!

mehr …

Literatur-News

  • Zufall
  • Digitale Forensik
  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 31.03.
    Corporate Governance - ESG und Lieferkettengesetz
  • 31.03. Berlin
    Compliance im Vertrieb
  • 10.04. bis 12.04.
    Praxislehrgang Tax Compliance Officer

mehr …

Am häufigsten gesucht

Arbeitskreis Governance Rechnungslegung internen Unternehmen Compliance Risikomanagement Kreditinstituten Risikomanagements Praxis Prüfung Institut Rahmen Corporate Controlling

Social Media

Twitter Facebook

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Whistleblowing  
10.02.2023

Gesetz zum Hinweisgeberschutz vom Bundesrat blockiert – Argumente und Konsequenzen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft, Wolfhart Fabarius
Bei der Einführung eines Whistleblowergesetzes kommt es zu weiteren Verzögerungen. (Grafik: merklicht.de/stock.adobe)
Das Gesetz für besseren Schutz von Hinweisgebenden hat im Bundesrat nicht die erforderliche Zustimmung erhalten.

Dadurch kann das vom Bundestag beschlossene Gesetz nicht in Kraft treten, teilt der Bundesrat mit. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten.

Ein effektiver Hinweisgeberschutz sei notwendig und überfällig, sagte der bayerische Staatsminister Georg Eisenreich (CSU) in der Sitzung des Bundesrats am 10.2.2023. Das Gesetz gehe in seiner jetzigen Fassung jedoch „weit über das hinaus, was europarechtlich verlangt und sinnvoll“ sei. Als Argument nannte er hohe Kosten und Bürokratie. Skeptisch äußerte sich auch Prof. Dr. Roman Poseck (CDU). Der hessische Staatsminister stellte dabei vier Punkte heraus:

  • Die Anwendung des Gesetzes erstrecke sich auch auf das Ordnungswidrigkeitenrecht, das „nur Verwaltungsunrecht“ darstelle und deshalb nicht erfasst werde müsse.
  • Einen anonymisierten Meldekanal einzurichten zu müssen sei unverhältnismäßig und biete die Gefahr von Missbrauch.
  • Arbeitnehmende könnten jede nachteilige Maßnahme ohne Kausalitätsnachweis unter das Hinweisgeberschutzgesetz ziehen und sich dadurch einen Kündigungsschutz erstreiten.
  • Geldbußen für Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Einrichtung eines hinreichenden Hinweisgebersystems nicht nachkommen, sollten gestrichen werden.

Anwendungsbereich „aus guten Gründen“ ausgedehnt

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium und Rechtsanwalt Benjamin Strasser (FDP) betonte im Plenum unmittelbar vor der Abstimmung das Anliegen, mit dem Gesetz „nicht bloß bruchstückhaft einige Fallkonstruktionen zu erfassen und andere nicht“. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten bekämen eine Übergangsfrist bis Dezember 2023 und könnten mit anderen Unternehmen eine gemeinsame Meldestelle betreiben. Außerdem ließen sich Dritte als Meldestelle beauftragen, zum Beispiel eine Anwaltskanzlei.

Der Anwendungsbereich gehe aus guten Gründen über die zugrundeliegende EU-Richtlinie hinaus. So sollen alle Verstöße, die strafbewährt sind, und bestimmte bußgeldbewährte Verstöße einbezogen werden. „Würden wir das nicht tun, wären diejenigen geschützt, die einen geringfügigen Verstoß etwa gegen die Datenschutzgrundverordnung melden, nicht aber jemand, der die Misshandlung von Pflegebedürftigen meldet“, sagte Benjamin Strasser.

Zum Stichwort „anonyme Hinweise“ führte der Parlamentarische Staatssekretär aus, bei gravierenden Problemen oder einer besonderen Gefahr könne die Hemmschwelle zur Abgabe eines Hinweises über einen anonymen Meldekanal deutlich verringert werden. Das habe sich in der Praxis bereits bewährt. Für die Einrichtung anonymer Meldekanäle sehe das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2025 vor.

Dokumente im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetzt hat der Bundesrat hier veröffentlicht. (Update vom 15.2.2023: Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland und sieben weitere EU-Staaten zu verklage, weil sie die EU-Whistleblower-Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben.)

Whistleblowing „wesentli­ches Element für die Etablierung einer Compliance-Kultur“

Die Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle hatte im Vorfeld der Abstimmung im Bundesrat mitgeteilt, dass es im Fall einer Blockade voraussichtlich abermals zu einer deutlichen Verzögerung komme werde. Wahrscheinlich wäre dann, dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anruft, wo über das Gesetz verhandelt werden würde. Die Zeit bis zu einer erneuten Abstimmung im Bundesrat könne sich noch über Monate ziehen, wobei die Umsetzung der EU-Richtlinie bereits Ende 2021 fällig geworden war. Eine weitere Verzögerung würde Unternehmen wegen der damit verbundenen Unsicherheiten weiter belasten.

Die EQS Group als Anbieter digitaler Hinweisgebersysteme appellierte an die Verantwortlichen im Gesetzgebungsverfahren, Inhalte des Gesetzentwurfs im Vermittlungsausschuss nicht zu verwässern. Personen, die Missstände in Unternehmen oder anderen Organisationen melden, können sich bereits heute auf den Schutz der EU-Richtlinie berufen und an externe Meldestellen wenden, wenn keine internen Meldekanäle vorhanden sind. Damit würden die Unternehmen jedoch das Heft des Handelns aus der Hand geben. „Wenn die Untersuchungen der Aufsichtsbehörden erst einmal laufen, können sie nur noch reagieren“, so EQS in einer Mitteilung. Vertrauliche und sichere Meldekanäle würden auch einen wesentlichen Beitrag leisten, um Risiken innerhalb der Organisation frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren.

In der ZCG-Ausgabe 6/22 hatte Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fissenewert die Anwendung des Gesetzes für besseren Schutz von Hinweisgebenden – auf Basis des Entwurfs der Bundesregierung – aus Governance-Sicht erörtert. Whistleblowing sei ein wesentli­ches Element für die Etablierung einer Compliance-Kultur im Unternehmen. Schon bei der Im­plementierung entsprechender Systeme sollten die Mitarbeitenden darauf hinge­wiesen werden, dass Compliance alle an­geht. Der Autor stellt unter anderem eine Implementierung eines Hinweisgeber­systems nach dem PDCA-Modell (Plan-Do-Check-Act) vor.

(fab)

ESV-Digital Risk Management

Jetzt gratis testen. Lernen Sie die Datenbank ESV-Digital Risk Management für 4 Wochen kostenlos, unverbindlich und ohne Risiko kennen.

Sicher navigieren im Risikomanagement!

Mit Expertenwissen überzeugen: Entwickeln Sie Ihr Risikomanagementsystem kontinuierlich weiter. Schärfen Sie Ihren Blick für unternehmensspezifische Risiken – strukturiert, immer aktuell, auf einen Klick.

  • Alle für Sie wichtigen Risikothemen im Griff: Aufbau eines Risikofrüherkennungssystems, Risikobewertung, Maßnahmen und Chancen risikobasierter Unternehmensführung u.a.
  • Ihr perfekt vernetzter Arbeitsplatz: mit aktuellen Studien, Best Practices und Arbeitshilfen, u.a. der Zeitschrift für Risikomanagement und der RMA-Schriftenreihe sowie weiteren Praxis-Tools
  • Sie sind immer auf dem Laufenden: automatische Updates Ihrer Themen und der relevanten gesetzlichen Anforderungen – alles an einem Ort verlinkt
  • Finden Sie sofort, was Sie benötigen: Ihre individuellen Suchen, Notizen, Markierungen und Trefferlisten u.v.m. – ob im (Home-)Office, im Meeting oder unterwegs

Whistleblowing 16.02.2023
EU-Kommission verklagt Deutschland wegen fehlendem Hinweisgeberschutzgesetz
Die Europäische Kommission hat jetzt beschlossen, Deutschland und sieben weitere EU-Staaten zu verklage, weil sie die EU-Whistleblower-Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben. mehr …

Whistleblowing 14.12.2022
Hinweisgeberschutz: Meldestellen müssen sich auch mit anonymen Hinweisen beschäftigen
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Hinweisgeberschutz mehrheitlich angenommen. Das teilt der Informationsdienst des Bundestags (hib) jetzt mit. mehr …

Whistleblowing/Bundestag 20.10.2022
Anhörung zum Hinweisgeberschutz-Gesetz – Lob mit Einschränkungen
Wie Hinweisgeber auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf die Missstände aufmerksam machen können, war jetzt Thema bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags. mehr …
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2023 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück