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Richtlinie für Finanzsektor  
23.09.2014

FinCEN: „Red flags“ gegen Menschenhandel

Rote Flaggen gegen Menschenschmuggel und -handel (digitalstock)
Die US-Behörde FinCEN hat Anfang September eine neue Richtlinie erlassen, in der sie US-Finanzinstitute für das Thema Menschenschmuggel und -handel sensibilisiert.
FinCEN, die für die Bekämpfung von Geldwäsche zuständige US-Behörde, klärt in der neuen Richtlinie (‚advisory‘) FIN-2014-A008 zum einen die rechtlichen Begrifflichkeiten und Elemente ies der Menschenhandel-Tatbestände. Zum anderen stellt die Behörde insgesamt 27 Indikatoren (red flags) vor. Sie sollen Finanzinstituten helfen, Verdachtsmomente aufzudecken, die im Zusammenhang mit Menschenschmuggel und -handel stehen. Die wesentlichen Gründe für Menschenhandel sind die Erzielung von Geldeinnahmen sowie die Ausbeutung der Arbeitskraft der Betroffenen. Auch in Deutschland steht Menschenhandel unter Strafe – und ist im Strafgesetzbuch geregelt (Paragraphen 232, 233 und 233a StGB).

Richtlinie gegen Menschenhandel

Verdächtig sind laut FinCEN z.B. mehrere Zahlungen hintereinander, die immer unter der Schwelle von 3000 Dollar bleiben und von verschiedenen Orten in den USA, im Besonderen an der mexikanischen Grenze, erfolgen. Ebenfalls verdächtig sind laut FinCEN Geldtransfers an einem oder darauf folgendem Tag aus verschiedenen Filialen einer Bank, in oder aus einer US-amerikanischen oder mexikanischen Grenzstadt.

Zwar sei ein einzelner Indikator für sich genommen noch kein Beweis für Menschenhandel. Aus Sicht der FinCEN ist es aber ratsam, die Indikatoren in Kombination mit anderen Faktoren zu betrachten. Hierzu zählen auch das Profil des Kunden und der erwarteten Transaktionsaktivität.

FinCEN empfiehlt daher den Banken und sonstigen Finanzinstituten  diese „red flags“ in ihre Überwachungsprogramme zu übernehmen. Bei der Identifikation von Verdachtsmomenten sollen die Finanzinstitute zudem die gesamte Kundenbeziehung beleuchten und Kundenberatern in den Bank-Filialen eine größere Rolle dabei zukommen lassen.

US-Finanzinstitute sind per Gesetz verpflichtet, der FinCEN Verdachtsmomente bei Finanzgeschäften in einem formellen Bericht mitzuteilen.

Die Richtlinie und die Checkliste können Sie hier downloaden.


Anna Rode
Chefredakteurin CompliancePuls

anna.rode@compliancepuls.com

CompliancePuls.com wird betrieben von Redcliffe Grove LLC, New York, USA Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist Anna Rode, Dipl.-Juristin, LLM

eingestellt von ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | um 09:00 Uhr am 23.09.2014
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