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Europäische Kommission: Banken in Europa müssen stärker und verantwortungsvoller werden

Banken stehen im Zentrum der Finanzkrise, mit der die Weltwirtschaft seit 2008 zu kämpfen hat. Daraus sind Lehren gezogen worden, die Fehler der Vergangenheit sollten sich nicht wiederholen. Die Europäische Kommission hat dazu einige Vorschläge vorgelegt.

Die Vorschläge vom 20. Juli 2011 zielen darauf ab, das Verhalten der 8000 in Europa tätigen Banken zu ändern. Der EU-Bankensektor soll widerstandsfähiger gemacht und gleichzeitig dafür gesorgt werden, dass die Banken weiterhin die Wirtschaft und das Wachstum finanzieren. Sie umfassen eine Richtlinie über die Zulassung zum Einlagengeschäft und eine Verordnung, die die Tätigkeit der Kreditinstitute und Wertpapierfirmen regelt. Die beiden Rechtsakte gehören zusammen und sind als Gesamtpaket zu betrachten. Dabei werden drei konkrete Ziele verfolgt:

  • 1. Banken werden mehr Kapital von besserer Qualität vorhalten müssen, um künftige Schocks aus eigener Kraft bewältigen zu können. Die Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute war bei Ausbruch der letzten Krise sowohl quantitativ als auch qualitativ unzureichend, so dass die betreffenden Staaten in nicht gekanntem Maße helfen mussten. Mit ihrem Vorschlag setzt die Kommission die auf G20-Ebene vereinbarten internationalen Eigenkapitalstandards für Banken in Europa um (Basel III – vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 17. November 2010). Indem es die entsprechenden Regeln auf über 8000 Banken anwendet, die 53 Prozent der weltweiten Vermögenswerte auf sich vereinen, nimmt Europa hier eine Vorreiterrolle ein.
  • 2. Die Kommission will außerdem einen neuen Governance-Rahmen schaffen, in dem die Aufsichtsbehörden neue Befugnisse erhalten sollen, um Banken enger überwachen und mit etwaigen Sanktionen belegen zu können, wenn Risiken entdeckt werden; z.B. sollen sie die Kredite einschränken können, wenn die Entstehung einer Kreditblase droht.
  • 3. Indem die Kommission alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu einem Paket schnürt, schlägt sie auch ein einheitliches Regelwerk für die Bankenregulierung vor. Dies wird nicht nur für mehr Transparenz, sondern auch für eine bessere Durchsetzung sorgen.
Die neue Richtlinie erstreckt sich auf verschiedene Anwendungsbereiche der derzeitigen Eigenkapitalrichtlinie, in denen die Mitgliedstaaten EU-Vorschriften entsprechend ihren jeweiligen Gegebenheiten umsetzen müssen, z.B. die Voraussetzungen für Aufnahme und Ausübung des Bankgeschäfts, die Bedingungen für die Ausübung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie die Definition der zuständigen Behörden und die Grundsätze für die Bankenaufsicht.

Die Verordnung enthält die detaillierten Aufsichtsanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und regelt die Punkte Eigenkapital, Liquidität, Verschuldungsquote, Gegenparteiausfallrisiko sowie ein einheitliches Regelwerk.

Schließlich will der Vorschlag die Bedeutung externer Ratings für die Kreditinstitute weitestmöglich verringern, indem vorgeschrieben wird, dass alle Banken ihre Anlageentscheidungen nicht nur auf Ratings, sondern auch auf ihr eigenes internes Bonitätsurteil stützen, und Banken, die in einem gegebenen Portfolio eine maßgebliche Zahl offener Positionen halten, für dieses Portfolio interne Ratings erstellen müssen, anstatt ihre Eigenkapitalanforderung anhand externer Ratings zu berechnen.

Weitere Informationen: Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 8. Juni 2010

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