COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 05 (2025)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 05 (2025)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 05 (2025)
  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 05 (2025)
  • Corporate Governance, Compliance und ökonomische Analyse
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 02 (2025)
  • Handbuch Compliance-Management
  • Korruptionsprävention im Auslandsvertrieb
  • Revision der Beschaffung von Softwarelizenzen und Sicherheitsdienstleistungen
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 04 (2024)

Compliance-Partner intern

  • Absolventen stellen sich vor
  • Auch in Zukunft gemeinsam: Mitarbeiterqualifizierung für die Deutsche Bank AG
  • Absolventen stellen sich vor

mehr …

Literatur-News

  • Das 1x1 der Internen Revision
  • Der Einsatz von Legal-Tech in Compliance-Management-Systemen
  • KI-VO

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 09.09. bis 09.12.
    CCO Certified Compliance Officer
  • 19.10. Berlin
    Compliance Management erfolgreich implementieren
  • 20.10.
    Ausbildungslehrgang Compliance Officer

mehr …

Am häufigsten gesucht

Analyse internen Praxis PS 980 deutsches Grundlagen Deutschland Bedeutung Banken Kreditinstituten Rechnungslegung Ifrs Risikomanagement Prüfung Institut
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
BGH  
16.08.2018

Digitaler Nachlass ist regelungsbedürftig

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
BGH: Auch Benutzerkonten sozialer Netzwerke gehören zum Nachlass (Foto: Jürgen Fälchle/Fotolia.com))
Digitale Konten und E-Mails gehören ebenso wie Briefe oder Tagebücher aus dem analogen Leben zum Nachlass – eine neue BGH-Entscheidung bringt Rechtssicherheit, aber nur begrenzt.
Das richtungsweisende BGH-Urteil vom Juli 2018 setzt wichtige Eckpunkte, lässt aber auch viele Fragen offen. Dass in Anwendung des Grundsatzes der Gesamtrechtsnachfolge der Erbe an die Stelle des Verstorbenen tritt und zum Nachlass auch Fotoalben, Tagebücher oder persönliche Briefe, die der Erblasser einst erhalten hat, gehören, ist unstrittig. Daraus schlussfolgern die Karlsruher BGH-Richter, dass nichts anderes für digitale Konten oder Accounts gelten könne, so dass auch ein Nutzungsvertrag bei einem sozialen Netzwerk  auf die Erben übergeht.

Fernmeldegeheimnis keine Barriere mehr

Das Kammergericht Berlin hatte als Vorinstanz noch die Ansicht vertreten, dass dem Zugriff der Eltern das Fernmeldegeheimnis entgegenstehe, speziell mit Blick auf die Kommunikationspartner ihrer verstorbenen Tochter. Die Entscheidung des Kammergerichts war massiver Kritik ausgesetzt, weil sie es nahezu unmöglich machte, Daten zu vererben, die auf den Servern Dritter lagern.

Der BGH hingegen hält explizit das Facebook-Konto schlicht für vererbbar. Dem stehe auch der Geheimnisschutz nicht entgegen. Der Erbe trete vollständig an die Stelle des verstorbenen Facebook-Nutzers und sei daher „keine andere Person” im Sinne des Gesetzes. Wer über Facebook eine Nachricht schreibe, kommuniziere mit Nutzerkonten, nicht mit bestimmten Menschen, so der BGH.

Aber auch Kritik am BGH

Folglich ist das Grundsatzurteil des BGH für viele, auch die meisten Juristen, eine begrüßenswerte Entscheidung. Nach Ansicht von Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler, Rechtswissenschaftler und Experte für Internetrecht an der Universität zu Oldenburg, ist die BGH-Entscheidung allerdings juristisch hochproblematisch und würde einer Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht womöglich nicht standhalten (s.u. https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-425113.html). Eine Schlüsselfrage des gesamten Verfahrens war z.B., wie mit dem digitalen Erbe umzugehen sei, wenn die Rechte anderer Kommunikationspartner berührt sind. Steht das Fernmeldegeheimnis dem Erbrecht entgegen, muss die Kommunikation vertraulich bleiben, argumentieren die Kritiker der BGH-Auffassung. Und das gelte auch für die Erben, um all jene zu schützen, die dort Nachrichten hinterlassen haben. Diese Aspekte habe der BGH bei seiner Entscheidung viel zu wenig berücksichtigt.

Digitalen Nachlass regeln

Dennoch ist klar, dass inzwischen auch Hinterlassenschaften aus der digitalen Welt zur Erbmasse gehören. Da empfiehlt es sich, den letzten Willen auch für die virtuelle Welt zu regeln. Laut einer aus 2017 stammenden Umfrage des Digitalverbands Bitkom haben aber acht von zehn Internetnutzern ihren digitalen Nachlass noch nicht geregelt. 

Siehe auch: BGH: Facebook-Konto gehört zum digitalen Nachlass von Verstorbenen

PinG Privacy in Germany

Herausgeber: Prof. Niko Härting

Wo Datenschützer ihre Nase reinstecken.

PinG Privacy in Germany – Die Zeitschrift für alle, die mit Datenschutz in Unternehmen zu tun haben und bei der regelkonformen Umsetzung stets auf der sicheren Seite sein wollen:

  • Privacy Topics – Spezialthemen und richtungweisende Beiträge aus dem In- und Ausland,
  • Privacy News – prägnante Artikel zu aktuellen rechtspolitischen Themen,
  • Privacy Compliance – Antworten auf alle drängenden Fragen aus dem betrieblichen Alltag.

PinG ist interdisziplinär, international, intermedial: PinG versteht sich als Forum für ein breites interdisziplinäres Meinungsspektrum. Hier schreiben Insider, Experten und hochkarätige Autoren aus aller Welt.

PinG ist professionell: Aufbereitet wird das Ganze – stets mit Blick auf die DSGVO – von einem gut eingespielten Team aus Datenschutz- und Medienrechtsfachleuten unter Federführung des Herausgebers RA Prof. Niko Härting.

PinG erscheint in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Stiftung Datenschutz, der in jeder Ausgabe unter einer eigenen Rubrik zu aktuellen Themen Stellung nimmt.

Testen Sie PinG Privacy in Germany doch einmal kostenlos und unverbindlich.


(ESV/ps)
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück