Die für 2012 vorgesehenen Änderungen am DCGK rufen massive Kritik hervor. Dies betrifft insbesondere die Neuerungen zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern.
Hintergrund sind die am 17. Januar 2012 präsentierten Vorschläge der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die im Rahmen der aktuellen Debatte über eine weitere Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit (Ziff. 5. 4.2) vorgelegt wurden (vgl. dazu zuletzt die Meldung vom 3. Februar 2012) auf COMPLIANCEdigital. Demnach beabsichtigt die Kommission, die Empfehlung zu verankern, dass im Sinne einer unabhängigen Beratung und Überwachung des Vorstands dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören sollen. Dabei soll ein Aufsichtsratsmitglied als unabhängig gelten, wenn die Person in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand oder zu Dritten steht, die einen wesentlichen Interessenskonflikt begründen kann. Ferner soll der Aufsichtsrat künftig für seine Zusammensetzung konkrete Ziele zur Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder benennen (Ziff. 5. 4.1).
Daneben wurden Änderungen an Ziff. 5.2 und Ziff. 5.4.6 im Rahmen eines schriftlichen Konsultationsverfahrens am 1.2.2012 auf der Website der Regierungskommission DCGK veröffentlicht.
Das IDW hat zu den Änderungsvorschlägen am DCGK am 5. März 2012 Stellung genommen und beschränkt sich dabei ausschließlich auf jene Änderungen, die aus Sicht der Abschlussprüfung von Bedeutung sind: Das IDW fordert Klarstellungen zur Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss sowie Änderungen zum Regelbeispiel der Unabhängigkeit jener Aufsichtsratmitglieder, die Abschlussprüfer der Gesellschaft sind oder waren.
Das Handelsblatt teilte in einem Bericht vom 19. März 2012 mit, dass insgesamt ca. 70 Stellungnahmen eingegangen seien. Die Kritik sei so geballt, dass keine Alternative dazu bestehe, die geplante Änderung des Kodexes zu stoppen. Das ergebe sich z.B. aus dem unzweideutigen Urteil von Prof. Dr. Marcus Lutter: „Überflüssig“. Im Zentrum der Kritik stehen neue Empfehlungen zur Unabhängigkeit der Aufsichtsräte, so die „Fallgruppen“, mit denen festgelegt werden soll, wann Interessenkonflikte die Unabhängigkeit infrage stellen. Gewerkschaftsseitig werde eingewandt, dass die Kommission ihre Kompetenzen überschreite und in das Mitbestimmungssystem eingreife. Selbst der BDI spreche von "unklaren" Formulierungen. Zudem lehne der Industrieverband den Vorschlag ab, Kapitalvertreter dann als nicht mehr unabhängig zu betrachten, wenn sie mehr als zehn Prozent der Aktien vertreten.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
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