COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
KUNDENLOGIN: Anmelden | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 02 (2021)
  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 01 (2021)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 01 (2021)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 01 (2021)
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 04 (2020)
  • Integration der Corporate-Governance-Systeme
  • Die Vermeidung der Haftung für Steuerschulden
  • Das 1x1 der Internen Revision
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 03 (2020)

Compliance-Partner intern

  • Absolventen stellen sich vor
  • Planen Sie bereits jetzt Ihre Weiterbildung für 2021!
  • Zertifikatsprogramme starten wieder: Jetzt auch online weiterbilden!

mehr …

Literatur-News

  • Pandemie-Leitfaden für Unternehmen
  • IT-Audit
  • Pandemie-Leitfaden für Unternehmen

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 23.09. bis 30.09. Berlin
    Diploma of advanced studies – DAS Kriminalistik
  • 05.10. bis 31.03. Berlin
    Certified Investigation Expert – CIE Wirtschaftskriminalität
  • 05.10. bis 27.04. Berlin
    Certified Compliance Expert - CCE

mehr …

Am häufigsten gesucht

Revision Grundlagen Banken Praxis Bedeutung Anforderungen Risikomanagement deutschen Corporate Berichterstattung Fraud Kreditinstituten Rahmen interne internen

Social Media

Twitter Facebook

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Wirecard-Skandal und die Folgen  
03.02.2021

Bundesregierung: Corporate Governance stärken – Höhere Anforderungen an Aufsichtsräte

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, sollen künftig einen Prüfungsausschuss einrichten. (Foto: Rawpixel.com/stock.adobe.com)
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) hat sich aus Sicht der Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Maßstäbe der Corporate Governance grundsätzlich bewährt. Das geht aus einer Antwort (Drucksache 19/26185) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25468) hervor.

Der DCGK habe in den vergangenen Jahren „dazu beigetragen, dass die Anforderungen an die Qualifikationen von Aufsichtsratsmitgliedern in Unternehmenskreisen intensiv diskutiert und auch erhöht wurden. So gibt es heute auch wesentlich mehr Berufsaufsichtsräte.“ Dadurch habe sich die zeitliche Verfügbarkeit und die Professionalisierung verbessert, schreibt die Regierung.

Selbstverpflichtender Regulierungsansatz unzureichend?

Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, inwiefern der Wirecard-Skandal „eklatante Schwächen“ bei der Wahrnehmung der Aufsicht des Aufsichtsrats über den Vorstand offenbart habe. Weder die den Jahresabschluss testierenden Wirtschaftsprüfer noch die Aufsichtsbehörden oder die Deutsche Börse hätten den Finanz-, Bilanz- und Geldwäscheskandal verhindert, ebenso wenig die unternehmensinterne Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Es dränge sich die Frage auf, ob der selbstverpflichtende Regulierungsansatz für Konzerne zur verantwortungsvollen Unternehmensführung unzureichend ist.

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität

Die Bundesregierung hat ihren Angaben zufolge insbesondere den Fall Wirecard zum Anlass genommen, das Aufsichtsrecht und das Corporate-Governance-Gefüge auf Schwachstellen hin zu überprüfen. Der vorgelegte Regierungsentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) enthalte mehrere Maßnahmen, um die Corporate Governance durch gesetzliche Änderungen zu stärken.

Demnach sollen die internen Kontrollen in den Unternehmen ausgeweitet werden. Der Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, werde in seinen Kompetenzen gestärkt und verpflichtet, einen Prüfungsausschuss einzurichten. Der Sachverstand des Aufsichtsrats soll deutlich verbessert werden. Außerdem sollen börsennotierte Aktiengesellschaften verpflichtet werden, ein angemessenes und wirksames Internes Kontrollsystem und ein entsprechendes Risikomanagementsystem einzurichten.

Außerdem sehe der Entwurf vor, das zweistufige, auf freiwillige Mitwirkung der geprüften Unternehmen setzende Bilanzkontrollverfahren grundlegend zu reformieren – zugunsten eines stärker staatlich-hoheitlich ausgerichteten Bilanzkontrollverfahrens. Insbesondere solle die BaFin auch bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar mit hoheitlichen Befugnissen gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten können. Eine Verbesserung der Ausstattung der BaFin sei ebenfalls geplant.

Wirecard wich von Empfehlungen ab

Grundsätzlich müssen nach § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wird oder welche Empfehlungen keine Anwendung finden und warum nicht. Hierbei reicht es aus, dass die Gesellschaft ihre Abweichungen beschreibt und argumentativ unterlegt.

Die Wirecard AG hat in ihren Entsprechenserklärungen der vergangenen Jahre ausgeführt, zwei Empfehlungen nicht zu folgen, so die Bundesregierung. Im Einzelnen:

  • Es wurde erklärt, von der Empfehlung abzuweichen, wonach der Aufsichtsratsvorsitzende nicht zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses sein soll. Begründet wurde dies mit der besonderen Fachkompetenz des Aufsichtsratsvorsitzenden im Bereich der Rechnungslegung.
  • Die zweite Abweichung betrifft die Empfehlung, wonach der Konzernabschluss und -lagebericht binnen 90 Tagen (anstatt vier Monaten wie gesetzlich vorgesehen), Zwischenberichte und unterjährige Finanzinformationen binnen 45 Tagen (anstatt drei Monaten wie gesetzlich vorgesehen) nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein sollen.

Regierung gegen Verschärfung der Haftung für Aufsichtsratsmitglieder

Eine Verschärfung der Haftung für Aufsichtsratsmitglieder lehnt die Bundesregierung ab, da Aufsichtsratsmitglieder bereits im Fall einfacher Fahrlässigkeit unbegrenzt haften und demselben Haftungsmaßstab wie der Vorstand unterliegen würden. „Fraglich wäre ohnehin, ob eine Verschärfung der Haftung in Fällen, in denen selbst strafrechtliche Bestimmungen die handelnden Verantwortlichen nicht von rechtswidrigen Handlungen abhalten, einen ausreichenden Abschreckungseffekt erzielen würde. In der Vergangenheit wurde vielmehr eine Steigerung der Haftungsrisiken beobachtet, die die Auswahl geeigneter Aufsichtsratsmitglieder erschwert hat“, schreibt die Bundesregierung in Ihrer Antwort.

Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier.

Den Hinweis auf Antwort und Anfrage hat der Bundestag hier veröffentlicht.

(ESV/fab)

Integration der Corporate-Governance-Systeme

Herausgegeben von: Jens Laue

Zur Wahrung der Grundsätze guter Unternehmensführung decken Corporate-Governance-Systeme heute vielseitige Funktionen ab: ob zur Sicherung rechtlich einwandfreier Unternehmensentscheidungen, bei der Vertretung von Stakeholder-Interessen oder im Umgang mit betrieblichen und finanziellen Risiken. Bislang jedoch arbeiten die in einzelnen Verantwortungsbereichen eingesetzten Teilsysteme meist streng voneinander getrennt.

Erfolgversprechende Ansätze für ein integriertes Governance-System stellt Ihnen das Expertenteam um Jens C. Laue jetzt erstmals aus konsequent unternehmenspraktischer Perspektive vor:

  • Schnittpunkte und Synergien zentraler Teilsysteme wie Compliance Management, Risikomanagement, Interne Kontrollsysteme und Interne Revision
  • Konzeptionelle Zugänge zu harmonisierten Governance-Systemen und ihrer praktischen Implementierung
  • Potenziale übergreifender Prüfungen durch verantwortliche Aufsichtsorgane

Aktuelle Good-Practices aus deutschen Unternehmen weisen erste Wege zu robusteren Governance-Systemen und einer effektiveren Aufsicht.

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2021 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück