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Bilanzskandal  
10.07.2020

Aufsichtsversagen im Fokus der Wirecard-Aufklärung

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Mit 5 neuen Prinzipien sollen kriminelle Machenschaften in den Bahnen gelenkt werden. (Foto: rtype - stock.adobe.com)
Die Kritik am Aufsichtsversagen im Zusammenhang mit dem Wirecard-Betrug richtet sich nun vermehrt auch an offenbar überforderte Aufsichtsräte.
Federführend in der Aufsichtsratskritik ist Peter H. Dehnen, der als Corporate-Governance-Experte seine Einschätzung in den von ihm wöchentlich herausgegebenen GermanBoardNews vom 9.7.2020 wie folgt auf den Punkt bringt: „Für mich ist der Fall Wirecard eine Schande für und ein Vertrauensverlust in den Berufsstand des Aufsichtsrats!“ Wirtschaftsprüfer (EY), die DPR und die BaFin seien nur ein Teil der Versagenskette, in der er den Aufsichtsrat ganz vorne einordnet. An der Kompetenz der Akteure (nachzulesen in den Lebensläufen) und an der Frauenquote (vorbildlich) dürfte es nicht gelegen haben – jedenfalls seit dem vor zwei Jahren begonnenen Umbau des Gremiums. Dehnen fragt aber, was der alte Aufsichtsratsvorsitzende gewusst und wie er sein Mandat an den neuen übergeben hatte. Gab es für neue Aufsichtsräte ein Onboarding und wie sah das aus?

Agenda für bessere Unternehmensführung

Wohlwissend, dass es kriminelle Machenschaften immer geben wird, werden fünf Prinzipien formuliert, die zukünftig viel stärkere Beachtung finden sollen:
  • Maximale Transparenz für alle Stakeholder mit Verpflichtung zur Kommunikation;
  • weniger, aber dafür umso klarere gesetzliche und regulatorische Vorschriften;
  • eine konsequente Überwachung („Null Toleranz“);
  • ein greifbares Berufsethos von Aufsichtsräten und Vorständen;
  • finanzielle Haftung und moralische Sanktionen.
Besonders wichtig ist aus Sicht von Dehnen das Berufsethos von Aufsichtsräten und Vorständen. Er spricht hier für den VARD. Die mit diesem Kürzel adressierte Vereinigung der Aufsichtsräte in Deutschland e.V. hat schon vor einigen Jahren Berufsgrundsätze formuliert, die mit Stand 17.7.2015 hier einsehbar sind. Der VARD schlägt deshalb als einen ersten Schritt vor, diese  VARD-Berufsgrundsätze für Aufsichtsräte als eine Art hippokratischen Eid für Entscheider anzusehen und allgemein verpflichtend zu machen.

Forderung nach BaFin-Reform

Schärfer wird nun auch die Kritik an der BaFin, die sich mit Nichtzuständigkeits-Verweisen zu exkulpieren versucht. Bemängelt wird, dass die Finanzaufsicht BaFin Hinweisen nicht ausreichend nachging, monatelang tatenlos auf das Ergebnis von Prüfungen wartete und sich, während ein internationaler Zahlungsabwickler entstand, auf die bloße Aufsicht des Bankgeschäfts von Wirecard zurückzog. Deshalb sei eine grundlegende BaFin-Reform erforderlich, damit die Integrität des Finanzmarkts sichergestellt und Verbraucherschutz ernst genommen werden könne (s.u. hier). Die BaFin sei heute nicht so aufgestellt, dass sie Finanzkriminalität aktiv bekämpft. In einem an das BMF gerichteten Schreiben heißt es: „Oftmals wird sie erst tätig, wenn andere die Fälle bereits aufgedeckt haben. Dort, wo sie mehr Befugnisse bräuchte, fordert die Behörde diese immer wieder erst ein, wenn es zu spät ist. Das muss sich ändern.“

Den Weg zur Verbesserung sehen die Unterzeichner in einer Verpflichtung der Finanzaufsicht, Hinweisen auf kriminelle Handlungen nachzugehen, selbst zu ermitteln und Beweise zu sichern. Beim Fachpersonal müsse entsprechend aufgestockt werden. Mit der aktuellen Führungsspitze bestehend aus Präsident Felix Hufeld und Vizepräsidentin Elisabeth Roegele könne ein solcher Neustart nicht gelingen, da sie zu sehr in der Verantwortung für die Fehler der Vergangenheit stehen. Zu einer Grunderneuerung der BaFin gehöre deshalb auch eine neue Führungsspitze.

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Fachbeirat: Prof. Dr. Alexander Bassen, Prof. Dr. Dr. h. c. Theodor Baums

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