Unter der Überschrift „Aufsichtsräte in deutschen Familienunternehmen: eine andere Liga?“ untersucht eine gemeinsame Studie von BDO und „Der Aufsichtsrat“ die je spezifischen Modalitäten, Prioritäten und Einschätzungen von Mandatsträgern bei der Wahrnehmung ihres Aufsichtsratsmandats in Familienunternehmen bzw. Managerunternehmen. Der jetzt veröffentlichten Studie zufolge unterscheiden sich Familienunternehmen dabei nicht nur durch ihre Art der Unternehmensführung von managergeführten Firmen. Auch bei der Weise, wie ihre Aufsichtsräte und Beiratsgremien eingebunden werden, gebe es Unterschiede.
48 Panelteilnehmer hätten sich den Fragen zur Kontroll- und Beratungsfunktion sowie zur Organisation und Qualifikation der Aufsichts- und Beratungsgremien in den unterschiedlichen Unternehmensstrukturen insgesamt gestellt. Diese würden aufgrund von Mehrfachmandaten Erfahrungen 183 Gesellschaften repräsentieren, so BDO in der begleitenden Presseerklärung.
Im Themenkomplex „Kontrolle, Überwachung und Beratung“, resümiert die Meldung, werde bei der Arbeitsweise der Aufsichtsgremien wird in Familienunternehmen vor allem die Beratungsfunktion betont. Der Aufsichts- oder Beirat nehme überwiegend keine reine Aufsichtsfunktion wahr. Dagegen stünden in managergeleiteten Unternehmen überwiegend Kontrolle und Überwachung im Vordergrund. Zugleich betonen die Panelteilnehmer die engere oder kooperative Beziehung zwischen Aufsichtsrat und Managern in familiengeleiteten Unternehmen.
Organisatorische und/oder inhaltliche Unterschiede in der Arbeit im Aufsichtsrat seien dagegen von der großen Mehrheit der Panelteilnehmer berichtet worden. Schwerpunktmäßig seien die in Familienunternehmen weniger formalisierten Abläufe und eine eher weniger systematische Informationsversorgung der Mandatsträger genannt worden. Auch inhaltliche Unterschiede seien von mehr als der Hälfte der Antwortenden angeführt worden. Diese bestünden vor allem in einer ausgeprägten Gremiendiskussion, allerdings auch in einem geringeren Einfluss auf Entscheidungen. Als Verbesserungsmöglichkeit habe ein Drittel der Befragten eine regelmäßige Information des Gremiums anhand eines vorgegebenen Berichtswesens vorgeschlagen.
In der Frage, wie bzw. ob der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) auf
Familienunternehmen angewendet werden sollte bzw. ob ein - freiwilliger - Kodex für diese vorzuziehen sei, seien die Meinungen auseinander gegangen. Mit großer Mehrheit hätten die Befragten für einen aktiv geregelten Empfehlungskatalog für Familienunternehmen plädiert. Hierbei denke etwas mehr als ein Drittel an einen Kodex für Familienunternehmen; der andere Teil erwäge die spezifische Anpassung des bestehenden DCGK.
Eine klare Mehrheit von vier Fünfteln der Antwortenden halte Differenzierungen in Bezug auf die Qualifikation und Haftung der Aufsichtsräte von Familiengesellschaften gegenüber managergeleiteten Unternehmen für verzichtbar. Ein abweichendes Verhalten im Verhältnis von Aufsichtsrat-Vorstand-Aktionär in Familienunternehmen werde allerdings von nahezu drei Vierteln der Antwortenden bestätigt. Begründet werde dies mit der engeren Beziehung der Organmitglieder. Kritiker unter den Mandatsträgern würden befürchten, dass in Einzelfällen der Aufsichts- oder Beirat seinen Aufgaben nicht in Gänze nachkommen und ein fehlendes oder eingeschränktes Verantwortungs-, Haftungs- und Handlungsbewusstsein entstehen könne.
Zum Abschluss sei, wie auch bei allen früheren Panelbefragungen der beiden Initiatoren, die Einschätzung der Experten zu zwei aktuellen Corporate Governance-Fragen erbeten worden. Befragt zu der – inzwischen vom Bundesrat abgelehnten – Reform des Aktiengesetzes (AktG-Reform), die eine zwingende Mitwirkung der Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften an der jährlichen Billigung des Vorstandsvergütungssystems zum Ziel hatte, würden fast drei Fünftel der Befragten eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ablehnen. Befragt zur Zukunft der Kommission für den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), seien 31,3 Prozent der Antwortenden der Meinung gewesen, die Kommission sollte aufgelöst werden bzw. die Kodexidee habe sich überlebt. 70 Prozent hätten sich für die Fortsetzung des Kodex (betrieben durch eine Industrie-/Praxisorganisation, durch eine eigene Organisation der kodexunterworfenen Gesellschaften oder sichergestellt durch die Bundesregierung) ausgesprochen.
Die gemeinsame Presseerklärung von BDO/Der Aufsichtsrat und Zusammenfassung der Studie im Wortlaut können Sie hier abrufen.
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