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Ethik-Richtlinien  
27.06.2019

Wenn HR auf KI trifft ...

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Der Einsatz von KI im HR-Management erfordert Richtlinien und Regeln. (Foto: Alexander Limbach/fotolia.com)
Der Ethikbeirat HR-Tech hat Richtlinien für den verantwortungsvollen praxisorientierten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im HR-Management vorgelegt und dazu eine Konsultation gestartet.
Zur Anwendung von Künstlicher Intelligenz im modernen HR-Management hat der Ethikbeirat HR-Tech als Auftakt zu einem breiten öffentlichen Konsultationsprozess einen Entwurf für praxisorientierte Richtlinien am 25. Juni 2019 vorgelegt. Der Ethikbeirat HR-Tech ist ein mit namhaften Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Gewerkschaft, Start-ups und etablierten Unternehmen besetztes Gremium und hat dazu alle Interessierten eingeladen, die Richtlinien zu kommentieren und durch fundierte Anregungen weiter zu entwickeln.

Hilfen für Mitarbeiter und Personalmanagement

Die Richtlinien sollen Anwendern und Anbietern helfen, die Chancen digitaler Lösungen für Mitarbeiter und das Personalmanagement zu erkennen, zu nutzen und dabei verantwortungsvoll vorzugehen. Nach Abschluss der Konsultationsphase werden die ggf. überarbeiteten Richtlinien verabschiedet und kommuniziert. Sie sollen in regelmäßigen Abständen auf den Prüfstand gestellt und veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.

Die Richtlinien wurden auf Basis von mehreren Technologiefeldern (u.a. Blockchain, Big Data) – zusammengefasst unter dem Begriff KI-Lösungen – entwickelt: Dabei wurden aktuelle und absehbare Anwendungsfelder entlang des so genannten Employee Life Cycle betrachtet, anhand dessen die von Mitarbeitenden zu durchlaufenden Phasen beschrieben werden – vom Recruiting bis zum Verlassen des Unternehmens. Im Weiteren werden die Richtlinien als Grundlage für ein Befähigungsprogramm in der Personalmanagementpraxis dienen. Es sollen auch Prüfkriterien für die Auswahl von KI-Lösungen im HR Management erarbeitet werden, um die großen Chancen zu nutzen, die Künstliche Intelligenz als Technologie für die Personalarbeit entfalten kann. Dr. Elke Eller, Personalvorständin der TUI AG und Mit-Initiatorin des Ethikbeirat HR-Tech, betont, dass die vom Ethikbeirat HR-Tech vorgelegten Richtlinien als praktische Handlungsempfehlungen für eine moderne HR zu verstehen sind.

Speziell mit Blick auf den vom Ethikbeirat HR-Tech vertretenen partizipativen Ansatz in der Weiterentwicklung der Richtlinien betont Michael H. Kramarsch, Managing Partner der hkp/// group und Mit-Initiator des Expertengremiums:

„Die Nutzung moderner Technologien braucht ethische Leitplanken. Eine KI Röntgenbilder analysieren zu lassen, ist etwas anderes, als eine Potenzialaussage über einen Mitarbeiter zu fällen. Wir sind der festen Überzeugung, dass solche Richtlinien nur Relevanz haben, wenn sie auf einem breiten Diskurs basieren. Deshalb laden wir explizit alle Interessierten zur Mitarbeit ein. Wir freuen uns auf einen regen und breiten Austausch”, so der HR-Management-Experte.

10 Richtlinien im Überblick

Die vom Ethikbeirat HR-Tech zur Konsultation vorgelegten insgesamt zehn Richtlinien decken die wesentlichen Themenfelder des Einsatzes moderner Technologien in der Personalarbeit ab. Dazu zählen:
  1. Transparenter Zielsetzungsprozess: Vor der Einführung einer KI-Lösung muss die Zielsetzung für die Nutzung geklärt werden. In diesem Prozess sollen alle relevanten Interessensgruppen identifiziert und eingebunden werden.
  2. Fundierte Lösungen: Wer KI-Lösungen anbietet oder nutzt, muss darauf achten, dass diese empirisch evaluiert sind und über eine theoretische Grundlage verfügen.
  3. Menschen entscheiden: Wer KI-Lösungen einsetzt, muss sicherstellen, dass die Handlungsträgerschaft der Menschen bei wichtigen Personalentscheidungen nicht eingeschränkt wird.
  4. Notwendiger Sachverstand: Wer KI-Lösungen in seiner Organisation nutzt, muss diese in ihrer Logik verstehen und erklären können.
  5. Haftung und Verantwortung: Organisationen, die KI-Lösungen nutzen, sind für die Ergebnisse ihrer Nutzung verantwortlich.
  6. Zweckbindung und Datenminimierung: Wer personenbezogene Daten für KI-Lösungen nutzt, muss im Vorfeld definieren, für welche Zwecke diese verwendet werden und sicherstellen, dass diese Daten nur zweckdienlich erhoben, gespeichert und genutzt werden.
  7. Informationspflicht: Vor bzw. beim Einsatz einer KI-Lösung müssen die davon betroffenen Menschen über ihren Einsatz, ihren Zweck, ihre Logik und die erhobenen und verwendeten Datenarten informiert werden.
  8. Achten der Subjektqualität: Für die Nutzung in KI-Lösungen dürfen keine Daten erhoben und verwendet werden, die der willentlichen Steuerung der Betroffenen grundsätzlich entzogen sind.
  9. Datenqualität und Diskriminierung: Wer KI-Lösungen entwickelt oder nutzt, muss sicherstellen, dass die zugrundeliegenden Daten über eine hohe Qualität verfügen und systembedingte Diskriminierungen ausgeschlossen werden.
  10. Stetige Überprüfung: Wer KI-Lösungen nach den vorliegenden Richtlinien einführt, soll transparent sicherstellen, dass die Richtlinien auch bei der betrieblichen Umsetzung und der Weiterentwicklung beachtet werden.
Die Richtlinien des Ethikbeirat HR-Tech können mit den ergänzenden Erläuterungen über die Website des Ethikbeirats HR-Tec eingesehen und heruntergeladen werden. Sie stehen ab sofort im Rahmen eines Konsultationsprozesses zur Kommentierung zur Verfügung. Unter der Emailadresse feedback@ethikbeirat-hrtech.de haben Interessierte die Möglichkeit, bis Ende September ihre Stellungnahme direkt an den Beirat zu richten.

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