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Studie der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)  
22.07.2015

Was verdienen Dax-Vorstände?

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Dax-Vorstände verdienen das 54-Faches eines Angestellen (© Fotolia, Ljupco Smokovski)
Auch 2014 haben Dax-Vorstände recht auskömmlich verdient, so das Ergebnis der aktuellen DSW-Studie. Gestiegen ist – neben den Gehältern – allerdings auch die Transparenz.
Die Gehälter der Dax-Vorstände sind im vergangenen Jahr gewachsen – wenn auch nur geringfügig. Zudem orientiert sich die Vergütung immer weniger an der Leistung der Vorstände: 2014 setzte sich der Trend fort, leistungsabhängige Vergütungen durch Fixgehälter zu ersetzen.

Ein Dax-Vorstand verdient das 54-Fache eines Angestellten

Zu diesen Ergebnissen kommt die jährliche Studie der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der Technischen Universität München (TUM), die am 22. Juli 2015 in Frankfurt vorgestellt wurde. Die Vorstände der Dax-30-Unternehmen verdienten im Jahr 2014 im Schnitt 3,4 Millionen Euro und damit das 54-Fache des Durchschnittsgehalts eines Angestellten der DAX-Unternehmen.

Anders als im Vorjahr stiegen allerdings die Bruttolöhne der Angestellten mit 3,8 Prozent stärker als die Vorstandsgehälter mit 1,5 Prozent. Diese blieben auch hinter der Gewinnentwicklung im Dax (plus 6,8 Prozent) zurück.

2013 waren die Vergütungen der Vorstände noch um 4 Prozent gestiegen, obwohl die Gewinne der Unternehmen um 2 Prozent geschrumpft und die Löhne der Angestellten nur um 1,4 Prozent gewachsen waren. „Möglicherweise hat die gesellschaftliche Debatte um die Bezahlung von Top-Managern zu dieser moderaten Entwicklung beigetragen“, sagt Prof. Gunther Friedl vom Lehrstuhl für Controlling der TUM.

Langfrist-Anreize sinken

Ein anderer Trend hat sich dagegen verfestigt: Während derjenige Teil der Vergütung, der an den Aktienkurs des jeweiligen Unternehmens gekoppelt ist, durchschnittlich um 11,1 Prozent sank, stiegen die festgelegten Gehälter um 4,9 Prozent. Ihr Anteil an der Gesamtvergütung betrug damit im Schnitt 30,5 Prozent. Schon im Vorjahr hatte die Entwicklung der fixen Anteile wesentlich zum Anstieg der Vergütungen beigetragen. „Für die Anteilseigner und damit die Eigentümer, die die Gehälter zahlen müssen, spielt die absolute Höhe der Vorstandsgehälter oft nur eine zweitrangige Rolle“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. „Wichtiger ist, dass die Gehaltsentwicklung die Geschäftsentwicklung widerspiegelt. Steigende Gehälter bei sinkenden Erträgen führen in der Regel zu intensiven Diskussionen auf den Hauptversammlungen.“

Auch Friedl hält diesen Trend für bedenklich, da sich das Gehalt vor allem aus der Leistung eines Vorstandsmitglieds ergeben sollte. "Bei einem Rückgang der wirtschaftlichen Kennzahlen eines Unternehmens sollte auch das Gehalt entsprechend reagieren. Neben diesen kurzfristigen Entwicklungen spiegeln sich die langfristigen Zukunftserwartungen eines Unternehmens im Aktienkurs wieder. Wenn die entsprechende Vergütung reduziert wird, sinken die Anreize für Vorstände, sich bei ihren Entscheidungen auch am langfristigen Wohl des Unternehmens auszurichten."

Winterkorn erneut Spitzenreiter

Wie schon in den vergangenen Jahren hat der Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG, Martin Winterkorn, mit 15 Millionen Euro das meiste Geld bekommen – davon 13 Millionen Euro Vergütung, die an den Unternehmenserfolg gekoppelt war. Mit großem Abstand folgten SAP-Chef Bill McDermott mit 7,9 Millionen Euro und Karl-Ludwig Kley des Darmstädter Pharmaunternehmens Merck mit 7,8 Millionen Euro.

DCGK schafft mehr Transparenz

Weiter gestiegen ist 2014 die Transparenz der Vorstandsvergütung. Vor allem die Pensionen sind klarer dargestellt. Die meisten Dax-Unternehmen verwenden inzwischen die Mustertabellen, die die Regierungskommission "Deutsche Corporate Governance Kodex" (DCGK) empfiehlt.

Literaturempfehlung: Vergütung von Vorständen und Aufsichtsräten

Wie Konzerne die Vergütungsmodelle für Vorstände und Aufsichtsräte rechtskonform und praxistauglich gestalten, beschreibt Peter A. Doetsch in seinem Beitrag im Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten.

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