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Sorgfaltspflichten in Lieferketten  
28.05.2021

Update: Koalition erzielt Einigung bei Lieferkettengesetz

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. (Foto: QualityStockArts/stock.adobe.com)
„Es ist endlich soweit: Das deutsche Lieferkettengesetz kommt“, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website. Zum Ende der Legislaturperiode hat sich die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD also doch noch auf ein gemeinsames Lieferkettengesetz verständigt. Damit ist der Weg frei für eine Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag.

Ein Kompromiss war offenbar nur dadurch zu erzielen, dass die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen ausgeschlossen wurde. Das „ist eine Wende um 180 Grad gegenüber dem Eckpunktepapier aus dem Frühjahr 2020“, kommentiert Dr. Christoph Schröder, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland. Am Ende des Tages gewähre der deutsche Gesetzgeber den deutschen Unternehmen damit aber nur eine Schonfrist. „Denn wenn die EU-Richtlinie in der Fassung des aktuellen Entwurfs kommt, kommt auch die Haftung, und zwar eine ziemlich scharfe“, so Schröder.

Unternehmen sollten sich nun deutlich mit den Konsequenzen und Risiken auseinandersetzen. Schröder betont: „Auch ohne zivilrechtliche Haftung drohen saftige Sanktionen: Bußgelder bis zwei Prozent des Jahresumsatzes und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre sind sicher Anreiz genug für die deutschen Unternehmen, sich gründlich auf die neuen Sorgfaltspflichten vorzubereiten.“ Die neuen gesetzlichen Anforderungen seien vor allem als Chance zu begreifen, die eigene Reputation und Wahrnehmung im Markt zu stärken.

Durch das Gesetz sollen Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen Produktion von Waren eingedämmt werden. Unternehmen sollen dafür Sorge tragen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette, auch international, nicht zu Verletzungen der Menschenrechte kommt.

Der Bundesrat hatte gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben. Die ursprünglich für den 20.5.2021 geplante abschließende Beratung und die Abstimmung im Bundestag war jedoch kurzfristig von der Tagesordnung genommen worden.

Unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sind auch Gegenstand eines Beitrags in der kommenden Ausgabe der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG). Claudia Jasmin Regina Bodenstein und Prof. Dr. Alexander Lenz widmen sich darin den Kernpunkten des Gesetzesvorhabens und erörtern, wie sich Rechts- und Planungssicherheit herstellen lässt.

Frauenquote für Vorstände von großen Unternehmen

Die Koalition hat sich jetzt auch in einem weiteren bislang strittigen Punkt geeinigt: Es wird eine Frauenquote für die Vorstände von großen Unternehmen in Deutschland geben. „Mit unserem Gesetz muss künftig ab vier Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau am Tisch sitzen", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zur Einigung beim Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II). Die Vorlage könne nun im Bundestag verabschiedet werden.

(ESV/fab)

Zeitschrift für Corporate Governance

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Hohe Stakeholder-Erwartungen an unternehmerische Transparenz und klare Kommunikation, aber auch die gestiegene gesellschaftliche Sensibilität für gute und regelkonforme Unternehmenssteuerung nehmen Geschäftsleitungen und Aufsichtsgremien in die Pflicht. Auch Sanktions- und Haftungsrisiken müssen Sie mit Weitsicht und geeigneten Instrumenten begegnen, im Großkonzern genauso wie im Mittelstand.

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Lieferkettengesetz 18.05.2021
Unternehmen werden zu menschenrechtlicher Risikoanalyse verpflichtet
Wirtschaftsverbände befürchten eine zu einseitige Lastenverteilung zuungunsten deutscher Unternehmen nach Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes. Dennoch sprach sich eine breite Mehrheit von Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 17.5.2021 für ein solches Gesetz aus. mehr …
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