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Gesetzgebung  
24.10.2025

Umweltstrafrecht: Höhere Bußgelder und neue Straftatbestände geplant

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Künftig soll bereits potenziell umweltschädliches Verhalten strafbar sein. Grafik: by-studio/stock.adobe.com)
Das Bundesministerium der Justiz hat den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt veröffentlicht.

Ziel der Richtlinie ist es, europaweit einheitliche Mindeststandards für Umweltstraftatbestände und Sanktionen zu schaffen, stellt die Kanzlei Noerr in einem aktuellen Beitrag fest. Die Umsetzung in deutsches Recht muss bis zum 21. Mai 2026 erfolgen.

Der Entwurf sieht umfassende Änderungen im Strafgesetzbuch, im Nebenstrafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht vor. Künftig soll bereits potenziell umweltschädliches Verhalten strafbar sein – ein tatsächlicher Schaden ist nicht mehr erforderlich. Außerdem werden die Strafrahmen teilweise deutlich angehoben. Besonders gravierende Umweltschäden sollen als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr geahndet werden.

Neu geschaffen werden unter anderem Straftatbestände für das Inverkehrbringen umweltgefährdender Produkte, für nicht genehmigte umweltverträglichkeitspflichtige Projekte sowie für Handlungen im Zusammenhang mit invasiven Arten. Auch das Ökosystem wird als neues Schutzgut in das Strafrecht aufgenommen. Zudem soll die „Immission von Energie“ – etwa durch Lärm, Erschütterungen oder Licht – künftig als strafbare Handlung gelten.

Die Länder und Verbände können bis zum 14. November 2025 Stellung nehmen. Anschließend soll der überarbeitete Entwurf vom Bundeskabinett beschlossen und in den Bundestag eingebracht werden.

Den vollständigen Beitrag von Noerr finden Sie hier.

Norton Rose Fulbright empfiehlt Unternehmen, das Risikopotenzial ihrer Geschäftstätigkeiten zu überprüfen und das interne Umwelt-Compliance-Management-System anzupassen.

Der Referentenentwurf steht hier zum Download bereit.

Die EU-Richtlinie (EU) 2024/1203 ist hier veröffentlicht.

Klimaschutzrecht

Herausgegeben von Prof. Dr. Walter Frenz

Die komplett überarbeitete und stark erweiterte Neuauflage des Gesamtkommentars bietet einen gesamtheitlichen Überblick über das europäische und nationale Klimaschutzrecht.

Ihr Mehrwert:

  • Praxisnahe Kommentierungen zum EU-Klimagesetz, KSG-Bund und NRW, KAnG, BEHG sowie Erläuterungen der steuerlichen Regelungen
  • Besonderer Fokus auf Digitalisierung, Kohleausstieg, Klimahaftungsrecht (mit Klima-Urteil des OLG Hamm v. 28.05.2025) und Wasserstoffförderung
  • Verfassungsrechtliche Grundlagen, u. a. Art. 143h GG, Koalitionsvertrag und Clean Industrial Deal
  • Darstellung der völker-, europa-, wettbewerbs-, beihilfe- und vergaberechtlichen Entwicklungen und Perspektiven
  • Instruktive Beiträge zum griechischen und tschechischen Klimaschutzrecht
  • Hintergrundwissen zu den ökonomischen, naturwissenschaftlichen und technischen Grundlagen

Bonus: Die im vorliegenden Werk erläuterten Vorschriften sowie weitere informative Materialien können bequem über ein digitales Add-on im Volltext abgerufen werden.

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