Das betrifft auch Themenfelder, an die viele in diesem Zusammenhang nicht unbedingt sofort denken, stellt Rödl & Partner in der aktuellen Online-Ausgabe von „M&A Dialog“ fest. Umso wichtiger sei es, hierzu rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und Vereinbarungen zu treffen.
In der Due Diligence stellt der potenzielle Verkäufer viele Unterlagen zur Verfügung, die oft vertraulich sind und zum Teil auch persönliche Daten enthalten. Üblich ist eine Verschwiegenheitsvereinbarung, doch die bindet lediglich die unterzeichnenden Parteien und nicht eventuell betroffene Dritte. Mögliche Lösungen bestehen darin,
Die Weitergabe von Informationen kann dem wettbewerbsrechtlichen Grundsatz widersprechen, nach dem strategische Informationen – etwa über Preise und Konditionen – nicht an Wettbewerber weitergegeben werden dürfen. Eine Lösung kann sein,
Weitere Compliance-Themen innerhalb einer M&A-Transaktion betreffen unter anderem
(ESV/fab)
UnternehmenstransaktionenAutor: Prof. Dr. Stefan BehringerUnternehmenstransaktionen bzw. Mergers & Acquisitions werden nicht ohne Grund oft als Königsdisziplin der BWL bezeichnet. Denn ihre Vielfalt methodischer, strategischer, rechtlicher oder auch psychologischer Bezugspunkte ist immens.
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