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Datenschutz und Wettbewerb  
27.01.2021

Tipps für Compliance in M&A-Transaktionen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Innerhalb von M&A-Transaktionen kommt Compliance nicht zuletzt beim Datenschutz und Wettbewerbsrecht ins Spiel. (Foto: aquarius83men/stock.adobe.com)
Compliance gewinnt weiter an Bedeutung – auch im Rahmen von M&A-Transaktionen.

Das betrifft auch Themenfelder, an die viele in diesem Zusammenhang nicht unbedingt sofort denken, stellt Rödl & Partner in der aktuellen Online-Ausgabe von „M&A Dialog“ fest. Umso wichtiger sei es, hierzu rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und Vereinbarungen zu treffen.

Datenschutz

In der Due Diligence stellt der potenzielle Verkäufer viele Unterlagen zur Verfügung, die oft vertraulich sind und zum Teil auch persönliche Daten enthalten. Üblich ist eine Verschwiegenheitsvereinbarung, doch die bindet lediglich die unterzeichnenden Parteien und nicht eventuell betroffene Dritte. Mögliche Lösungen bestehen darin,

  • sämtliche persönliche Daten unkenntlich zu machen, was in der Praxis meist schwer umzusetzen sein dürfte, oder
  • Verkäufer und Kaufinteressent rechtfertigen die Weitergabe der Daten mit einem berechtigten Interesse sowohl des Verantwortlichen als auch des Dritten (Art. 6 (1) f) DSGVO), welches darin besteht, dass ein Verkauf ohne vorherige Analyse des Unternehmens durch den Kaufinteressenten nicht realistisch ist.

Wettbewerbsrecht

Die Weitergabe von Informationen kann dem wettbewerbsrechtlichen Grundsatz widersprechen, nach dem strategische Informationen – etwa über Preise und Konditionen – nicht an Wettbewerber weitergegeben werden dürfen. Eine Lösung kann sein,

  • bestimmte sensible Informationen nur einem sehr begrenzten Personenkreis zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall dürfen die Daten zwar analysiert werden. Das Ergebnis der Analyse wird aber dem Kaufinteressenten nur gefiltert und ohne Detailinformationen weitergegeben.

Weitere Compliance-Themen innerhalb einer M&A-Transaktion betreffen unter anderem

  • die Durchführung eines Hintergrundchecks (Know your Customer) der Verkäuferseite einschließlich deren Gesellschafter und Geschäftsführung, da sich anhängige Verfahren gegen sie auf Genehmigungen und Konzessionen des Zielunternehmens auswirken können, und
  • in steuerlicher Hinsicht die Berücksichtigung der neuen DAC 6 Regelungen, da eine Mitteilungspflicht an die zuständigen Steuerbehörden ausgelöst werden kann. Hintergründe zu den DAC 6 Regelungen hat Rödl & Partner hier veröffentlicht.

(ESV/fab)

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