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Risikomanagement für Aufsichtsräte Die Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems (RMS) zählt zu den elementaren Pflichten des Aufsichtsrats. Gefordert vom Deutschen Corporate Governance Kodex, nimmt das Aktiengesetz die Mandatsträger auch rechtlich in die Verantwortung.
Die vorgestellten Beurteilungsmethoden, viele Arbeitshilfen und Checklisten unterstützen Sie dabei, die entscheidenden Stellschrauben leistungsfähiger RMS schneller zu erkennen und zielgerichtet zu kontrollieren. |
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