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Rechnungslegung: IDW klärt Fragen zur Anwendung des BilMoG

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bringt neue Angabepflichten mit sich, die schon für Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31.12.2009 gelten. Das IDW nimmt Stellung zu Übergangsregelungen, Pensionsrückstellungen und Anhangangaben.

Der Hauptfachausschuss des IDW hat diese Verlautbarungen verabschiedet:

IDW RS HFA 28 „Übergangsregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes“ befasst sich vor allem mit der Ausübung der Beibehaltungs-und Fortführungswahlrechte, den Erfolgswirkungen infolge des Übergangs auf das neue Recht, Übergangserleichterungen sowie weiteren Einzelfragen zum Jahres- und Konzernabschluss.

IDW RH HFA 1.015 „Zulässigkeit degressiver Abschreibungen in der Handelsbilanz“
wurde an den aktuellen Diskussionsstand angepasst.

Fragen zum Ansatz, zur Bewertung und zum Ausweis von Pensionsrückstellungen
und vergleichbaren Verpflichtungen werden in IDW ERS HFA 30 „Handelsrechtliche Beziehungen von Altersversorgungspflichten“ aufgegriffen.

Das BilMoG hat die Anhangangabepflichten zum Jahres- und Konzernabschluss erweitert. Künftig müssen Angaben zu Art und Zweck sowie Risiken und Vorteilen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften gemacht werden, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist. Ferner ist zumindest über nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene, wesentliche Geschäfte des Bilanzierenden mit ihm nahe stehenden Unternehmen und Personen zu berichten. Hierzu hat der HFA zwei Verlautbarungsentwürfe verabschiedet, die Hilfestellung bei der erstmaligen Berücksichtigung der neuen Vorgaben zum 31.12.2009 bieten sollen (IDW ERS HFA 32, IDW ERS HFA 33).

Weitere Informationen: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

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