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Kartellvorwürfe  
28.07.2017

Preisabsprachen in der Autoindustrie?

ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
Welche Grenzen wurden bei den Absprachen überschritten? (Foto: js-photo/Fotolia.com)
Gegen die deutschen Autobauer Daimler, BMW und VW mit den Töchtern Audi und Porsche werden Vorwürfe erhoben, dass sie Preisabsprachen getroffen haben. Die EU-Kommission geht dem Kartellverdacht zur Zeit nach.
Dementis seitens der Autobauer gibt es bislang nicht. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, drohen den Unternehmen empfindliche Strafen in Milliardenhöhe. Unabhängig vom Ausgang der Untersuchungen ist der Imageschaden schon da.

Die Vorwürfe

Das genaue Ausmaß der Gespräche ist derzeit noch unklar. Vorgeworfen wird den Autofirmen aber, dass sie sich unter Umständen schon seit den 90er Jahren über Technik, Kosten und Zulieferer verständigen und illegale Absprachen treffen. Dadurch werden zum einen die Preise für die Käufer künstlich hoch gehalten und zum anderen die Einkaufspreise, die den Zulieferern gezahlt werden, gedrückt. Gerade für die Premiumhersteller, die in kleineren Stückzahlen produzieren, von nicht unerheblicher Bedeutung. Auch die Einführung neuer Technologien könnte in den Gesprächsrunden der Ingenieure und Kaufleute harmonisiert bzw. künstlich zurückgehalten worden sein, um länger an älteren Technologien verdienen zu können. Und drittens werden auch Vorwürfe über Absprachen zu technischen Details wie die Entwicklung der Abgasfilterung laut.

Nichts gelernt?

Daimler habe sich in den vergangenen Jahren zumindest teilweise aus den Gesprächsrunden zurückgezogen, heißt es in den Medienberichten. Schon beim LKW-Kartell 2011 waren die Stuttgarter beteiligt und mussten am Ende über eine Milliarde Euro Strafe zahlen. Vielleicht ist Daimler dadurch etwas vorsichtiger geworden. Die VW-Tochter MAN war damals als Hinweisgeberin straffrei geblieben, aufgrund der Kronzeugenregelung. In diesem Fall könnte es nun umgekehrt ausgehen. Denn  Daimler soll bereits erheblich früher als VW eine Art Selbstanzeige gestellt haben. Dadurch könnte der Mercedes-Produzent von der Kronzeugenregelung profitieren, die im EU-Kartellrecht gilt, und somit ganz ohne Bußgeld davon kommen. Aber auch ein zweiter Kartellteilnehmer kann seine Strafe bis zu 50 Prozent mindern, wenn er noch relevante Informationen liefert, die vorher nicht bekannt waren.

Null-Fehler-Toleranz für die Compliance

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) ist von dem sich anbahnenden Skandal überrascht und weist die Kenntnis oder Beteiligung an illegalen Absprachen zurück. Matthias Wissmann, Präsident des VDA, sagte dem Handelsblatt: „Bei der Produktsicherheit hat die Automobilindustrie die Null-Fehler-Toleranz so gut wie erreicht. Eine ähnliche Null-Fehler-Toleranz ist für die Compliance, also die Rechtstreue, nötig. Das muss in jedem Unternehmen klar sein.” Wie klar das den beteiligten Unternehmen wirklich war, werden die Untersuchungen der EU-Kommission zeigen.

Kartellrechtliche Verstöße

In der Ausgabe 3/2017 der ZIR ist der Beitrag Kartellrechtliche Verstöße - Prävention und Prüfung eines unterschätzten Risikos von Martin Dreher und Aaron Lampp erschienen. Die Leserinnen und Leser sollen für das Risiko von kartellrechtlichen Verstößen sensibilisiert werden. Dazu werden Risiken aufgezeigt und generische Lösungsansätze zur Prävention innerhalb des unternehmenseigenen Risikomanagements und zur Prüfung seitens der Internen Revision vorgestellt. Eine wichtige Rolle in der Kartellrevision spielen dabei auch Kartellindikatoren, die inhaltlich erläutert werden.

Über das Thema Kartellrechts-Compliance schreibt Dr. Georg Weidenbach in dem Kapitel Die existenzsichernde Bedeutung von Compliance im Kartellrecht des Handbuchs Compliance-Management, herausgegeben von Prof. Dr. Josef Wieland, Dr. Roland Steinmeyer und Prof. Dr. Stephan Grüninger.


(ESV/ps)
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