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Fall Wirecard  
24.07.2020

Pläne für Stärkung der Finanzaufsicht – Kanzlei klagt gegen BaFin

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Der Aktionsplan des Finanzministeriums sieht ein Sonderprüfungsrecht für die BaFin vor (Foto: nmann77/stock.adobe.com)
Als Konsequenz aus dem milliardenschweren Bilanzskandal bei Wirecard will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die Finanzaufsicht stärken und auch Wirtschaftsprüfer schärfer kontrollieren.

Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf einen Entwurf eines entsprechenden Aktionsplans. Das Vorhaben sehe für die Aufsichtsbehörde BaFin unter anderem ein Sonderprüfungsrecht und die Möglichkeit forensischer Prüfungen vor.

Die staatliche Aufsicht für Prüfer von Jahresabschlüssen soll zudem Prüfungen „in größerem Maße auch ohne Anlass und risikobezogen durchführen“, berichtet Reuters. Alle „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ sollten verpflichtet werden, ihre Abschlussprüfer spätestens nach zehn Jahren zu wechseln. Die Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen solle zudem verschärft werden.

Der Aktionsplan aus dem Finanzministerium wird wenige Tage vor einer Sondersitzung des Finanzausschusses des Bundestags bekannt, bei der sich der Scholz zusammen mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) Fragen nach möglichen Versäumnissen der Bundesregierung und der Aufsichtsbehörden stellen muss. Die Opposition droht mit einem Untersuchungsausschuss.

Kanzlei reicht Klage gegen BaFin ein

Wirecard hat nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft mindestens seit 2015 die Bilanzen gefälscht. Erst in diesem Frühjahr flog der Fall auf, weil in der Bilanz für 1,9 Milliarden Euro Belege fehlten. Die Tübinger Kanzlei Tilp hat jetzt die BaFin vor dem Landgericht Frankfurt am Main auf Schadenersatz verklagt. Der Klagvorwurf lautet auf jahrelangen Amtsmissbrauch der BaFin im Fall Wirecard, teilte die Tilp mit und begründet den Amtsmissbrauch damit, dass die BaFin zumindest leichtfertig ihre gesetzlichen Pflichten

  • zum einen zur Aufklärung, Verhinderung und Anzeige von Marktmanipulationen der Wirecard AG und
  • zum anderen zur richtigen, vollständigen und nicht irreführenden Information der Öffentlichkeit und des Kapitalmarkts verletzt habe.

Obwohl der BaFin konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften durch Wirecard vorgelegen haben mussten, so Tilp, habe sie die Öffentlichkeit darüber nicht informiert. Vielmehr habe die BaFin mit ihrer Allgemeinverfügung vom 18. Februar 2019 ein Leerverkaufsverbot in Wirecard-Aktien angeordnet und in deren Sachverhaltsdarstellung die ihr bekannten Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Bilanzrecht verschwiegen.

Die vollständige Mitteilung der Kanzlei Tilp finden Sie hier.

(ESV/fab)

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