COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 02 (2026)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 04 (2026)
  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 04 (2026)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 03 (2026)
  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 03 (2026)
  • Revision des internen Rechnungswesens
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 01 (2026)
  • Handbuch Interne Kontrollsysteme (IKS)
  • Fehlverhaltensbekämpfung im Gesundheitswesen
  • Risikomanagement in Supply Chains

Compliance-Partner intern

  • Absolventen stellen sich vor
  • Auch in Zukunft gemeinsam: Mitarbeiterqualifizierung für die Deutsche Bank AG
  • Absolventen stellen sich vor

mehr …

Literatur-News

  • Das 1x1 der Internen Revision
  • Der Einsatz von Legal-Tech in Compliance-Management-Systemen
  • KI-VO

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 09.09. bis 10.09. Luzern
    CARF 2026 Controlling. Accounting. Risiko. Finanzen.
  • 13.09. Online-Seminar
    Praxislehrgang ESG
  • 13.09. Online-Seminar
    Update Seminar 2026: DORA-Compliance kompakt & praxisnah erklärt

mehr …

Am häufigsten gesucht

Arbeitskreis Analyse Fraud Deutschland Management Prüfung Compliance deutsches internen Praxis Unternehmen Controlling Institut Rechnungslegung Bedeutung
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Briefkastenfirmen  
11.04.2016

Panama Papers – Die Ruhe vor dem Sturm?

ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
Panama Papers bedeuten nicht das Ende von Briefkastenfirmen (Foto: patricia hofmeester/Fotolia.com)
Eine Woche nach der Veröffentlichung der sogenannten Panama Papers zeichnen sich erste Maßnahmen ab, die die Steuerhinterziehung mittels Briefkastenfirmen eindämmen sollen. Wolfgang Schäuble legt nun einen Zehn-Punkte-Plan vor.
Auch wenn das erwartete Erdbeben noch ausgeblieben ist, reagieren Politiker weltweit auf die Enth�llungen. So soll auf dem kommenden G20-Gipfel das Thema nun im Mittelpunkt stehen. Und selbst der britische Premierminister David Cameron � seit Tagen selbst unter Druck, da sein Name im Zuge der Recherche in den Panama Papers aufgetaucht ist � will nun verst�rkt gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Laut Medienberichten plane der britische Premier, Unternehmen k�nftig strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn diese es nicht verhindern, dass ihre Mitarbeiter beim Hinterziehen von Steuern helfen.

Zehn-Punkte-Plan

Und auch die Bundesregierung reagiert. Laut der Tageszeitung Die Welt startet Finanzminister Wolfgang Sch�uble (CDU) eine neue Initiative gegen Geldw�sche und Steuerhinterziehung. Mit einem Zehn-Punkte-Plan will Sch�uble weltweit f�r Transparenz sorgen. Steueroasen wie die britischen Kanalinseln oder auch Panama sollen � so das Ziel � der Vergangenheit angeh�ren.

Im Rahmen der vierten Europ�ischen Geldw�sche-Richtlinie soll ein sogenanntes Geldw�sche-Register aufgebaut werden, worin s�mtliche Unternehmenskonstruktionen und die jeweils wirtschaftlich Beg�nstigten aufgef�hrt sind. Weiterhin sollen Anbieter auf dem Finanzmarkt ihre Steuersparmodelle offenlegen. In dem Zehn-Punkte-Plan hei�t es hierzu: �Wir werden daf�r sorgen, dass Banken und Berater die Rechtsrisiken aus dem Anbieten oder Vermitteln solcher Modelle k�nftig nicht mehr eingehen wollen.�

Auch die Verj�hrungsfrist f�r Steuerhinterzieher, die ihre Auslandsaktivit�ten verschweigen, soll demnach ge�ndert werden. K�nftig soll diese erst beginnen, wenn der Steuerpflichtige seiner Meldepflicht nachgekommen sei. Bisher galt hier eine Verj�hrungsfrist von zehn Jahren.

Um allerdings die volle Transparenz herstellen zu k�nnen, m�ssen alle L�nder ihre nationalen Register vernetzen � so die Forderung aus dem Finanzministerium. Zudem seien einheitliche Standards notwendig, wie auch die M�glichkeit der Steuerbeh�rden, auch auf diese Daten zugreifen zu k�nnen.

Kein generelles Verbot von Briefkastenfirmen

Wie es aus dem Finanzministerium weiter hei�t, sollen Briefkastenfirmen nicht grunds�tzlich verboten werden, da nicht immer von einer Straftat ausgegangen werden kann. �hnlich argumentiert auch Bj�rn Demuth im Interview mit der ESV-Redaktion. Briefkastenfirmen k�nnen �nicht per se als Vorbereitungshandlung f�r Straftaten verdammt werden.� Ansonsten, so Demuth weiter, m�sste man das Wirtschaftsleben insgesamt still legen.

Nach Meinung des Steuer- und Compliance-Experten Demuth gebe es vielf�ltige Anwendungsm�glichkeiten f�r Briefkastenfirmen �� legale und illegale. �Teilweise wird diese Gestaltung verwendet, um kosteng�nstig eine Firmenadresse beispielsweise im Ausland als Zugang zu einem neuen Markt zu haben. Zumeist werden aber Verschleierungsziele verfolgt, und zwar soll der Inhaber des Verm�gens der Gesellschaft bzw. der Gesellschafter nicht enttarnt werden. Das kann h�chstpers�nliche Gr�nde, etwa Sicherheitsaspekte haben, aber auch unternehmerische, etwa weil �bernahmen angestrebt werden sollen oder der Markt nicht sofort erkennen soll, wer sich gerade dort aktiv bem�ht. Nat�rlich gibt es immer wieder auch Schwarze Schafe.�

Ob die Ma�nahmen allerdings ausreichen, Steuerhinterziehung wirkungsvoll einzud�mmen, bleibt abzuwarten. Grundlegend ist aber zu konstatieren, dass die �westlichen Staaten sind intensiv um ein Austrocknen von Steueroasen bem�hen� � so Demuth.

Das Modell �Briefkastenfirma� werde � hiervon geht Demuth im Interview aus � durch die Panama Papers allerdings nicht �zu Fall gebracht�.

(ESV/ms, mit Material von Die Welt, FAZ)
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück