Die OECD-Arbeitsgruppe Auslandsbestechung bestätigt Deutschland Fortschritte bei der Verfolgung von Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr. Trotzdem fordert sie weitere Sanktionen.
Die OECD-Arbeitsgruppe hebt in einem jetzt veröffentlichten Bericht die sichtbaren Anstrengungen zur Durchsetzung des Straftatbestandes der Auslandsbestechung in Deutschland hervor. Lob erhielt Deutschland für seinen pragmatischen Ansatz bei Ermittlungen gegen natürliche Personen. Auch das Bewusstsein deutscher Unternehmen für das Thema Auslandsbestechung sowie die Rolle von Steuerprüfungen bei der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten wird positiv erwähnt.
Weitere Schritte, die von der OECD empfohlen werden, sind jedoch unter anderem
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