Das Bundeswirtschaftsministerium rät zur Nutzung der „Recommendation for Further Combating Bribery of Foreign Public Officials in International Business Transactions“ der OECD. Die Empfehlung enthält auch Leitlinien für Compliance-Programme.
Die Empfehlung zur Bestechungsbekämpfung wurde im November 2009 durch den OECD-Rat verabschiedet, dabei flossen auch Anregungen der Internationalen Handelskammer, der Weltbank und des World Economic Forum ein.
Im Anhang II der Empfehlung sind Leitlinien für Unternehmen und Verbände in Bezug auf interne Kontrollsysteme sowie Ethik- und Compliance-Programme enthalten. Sie konzentrieren sich darauf, die Verhütung und Aufklärung von Auslandsbestechung im Rahmen des internationalen Geschäftsverkehrs sicherzustellen. So sollten u.a. die Risiken der Auslandsbestechung Teil einer Risikobewertung sein und regelmäßig überwacht werden, im Rahmen der Unternehmenspolitik sollte Auslandsbestechung deutlich verboten werden und Führungskräfte sollten eine Pflicht zur Aufsicht über entsprechende Maßnahmen im Bereich Ethik und Compliance haben.
Die Leitlinien sind als Hilfestellung für Unternehmen gedacht und können freiwillig übernommen werden. Eine deutsche Arbeitsübersetzung dieser Leitlinien als Download bietet das Bundeswirtschaftsministerium hier .
Weitere Informationen: OECD
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