Hauptkritikpunkt bei der Anhörung war, dass lediglich Bundesministerien und das Bundeskanzleramt in die Regelung einbezogen werden sollen, nicht aber die nachgeordneten Bundesbehörden und auch nicht die kommunale Ebene. Auch beim Schwachstellenmanagement gebe es Mängel, berichtet der Informationsdienst des Bundestag (hib).
Einige der angesprochenen Punkte im Einzelnen:
Die vollständige Mitteilung von hib lesen Sie hier.
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