Zum 1. Juli 2012 sind in Deutschland umfangreiche Änderungen des Wertpapierprospektrechts in Kraft getreten. Um die europäische Änderungsrichtlinie zur Prospektrichtlinie in Deutschland umzusetzen, hat der Gesetzgeber das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) überarbeitet.
Die Änderungen wurden am 29. Juni 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Daneben erfolgten auf europäischer Ebene Änderungen an der Prospektverordnung (ProspektVO).
Einige Neuregelungen betreffen alle Prospektarten und damit auch die Prospekte für Einzelemissionen. Die größten Auswirkungen ergeben sich jedoch im Basisprospektregime. Wesentliche Änderungen des Prospektrechts betreffen folgende Punkte:
Seit dem 1. Juli 2012 werden Billigungen nur noch auf Grundlage des neuen Rechts ausgesprochen. Allerdings sind zuvor gebilligte Prospekte zwölf Monate gültig und müssen nicht durch Nachträge auf das neue Regime umgestellt werden. Noch gültige Basisprospekte, die vor dem 1. Juli 2012 gebilligt wurden, dürfen auch nach diesem Stichtag mit endgültigen Bedingungen ergänzt werden, die nach altem Recht strukturiert sind.
Weitere Informationen: BaFin Journal 07/12, S. 9-11; BaFin: Die wesentlichen Änderungen des Prospektrechts ab 1. Juli 2012; Hartmut Renz/Dirk Hense: Wertpapier-Compliance in der Praxis
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