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Paradise Papers  
07.11.2017

Neues Daten-Leak – alte Missstände

ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
Paradiesisch: Sonne genießen und Steuern sparen (Foto: lucky-photo/Fotolia.com)
Die Karibik ist nicht nur bei Touristen beliebt. Auch für Steuersparer herrschen hier paradiesische Zustände. Politiker, Prominente und Konzerne nutzen diese allzu gern - wie die Paradise Papers enthüllen.
Mitten in der Karibik auf den Bermudainseln, den Cayman-Inseln oder den britischen Jungferninseln befinden sich die Niederlassungen einer der größten Offshore-Anwaltskanzleien der Welt: Appleby. Sie hilft Prominenten, Reichen und weltbekannten Unternehmen, Steuern zu sparen, indem verschachtelte Firmenkonstrukte aufgebaut und genutzt werden, die nur sehr schwer zu durchschauen sind. Kundendaten von Appleby, aber auch des Treuhand-Unternehmens Asiaciti Trust mit Sitz in Singapur sowie weiteren Unternehmensregistern aus 19 Steueroasen wie der Isle of Man und Malta wurden nun in Teilen veröffentlicht. Im Unterschied zur Kanzlei Mossack Fonseca – eine eher unbedeutende Kanzlei mit schlechtem Ruf, deren Unterlagen in den Panama-Papers veröffentlicht wurden –, gehört Appleby zu den Marktführern.

Journalisten arbeiten 1,4 Terabyte auf

Weltweit kooperierten Mitglieder des Internationalen Netzwerks investigativer Journalisten (ICIJ), um die riesigen Datenmengen auszuwerten. Länger als ein Jahr arbeiteten sie die 13,4 Millionen Dokumente auf. Wie die Journalisten an die Papiere kamen, wurde wie bei den Panama Papers allerdings nicht preisgegeben. Mit Verweis auf den Informantenschutz verweigern die beteiligten Medien, die Originaldokumente herauszugeben.

Betroffene und Erwähnte

Die Liste der bekannten Namen in den Paradise Papers ist lang: Die Spuren führen zu einem illustren Kreis von Politikern über Sportler bis zu Global Playern: So finden Berater und Großspender von US-Präsident Donald Trump Erwähnung in den Papieren, US-Handelsminister Wilbur Ross ebenso wie US-Außenminister Rex Tillerson, ein Vertrauter von Kanadas Premierminister Justin Trudeau, sogar indirekte Hinweise auf Queen Elizabeth II. sind enthalten. Der Sänger Bono taucht ebenso auf wie Formel-1-Weltmeister Lewis Hamilton. Insgesamt Namen von mehr als 120 Politikern aus fast 50 Ländern, dazu kommen Prominente, Unternehmer und Sportler. Und Firmen wie Nike, Apple, Facebook, Uber, Whirlpool und Glencore sind ebenfalls Kunden der Kanzlei und nutzen deren Expertise.

Welche Konsequenzen sind zu erwarten?

Das Auftauchen der Namen bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein rechtliches Fehlverhalten vorliegt. Steuertricks über Offshore-Firmen können durchaus legal sein oder sich zumindest in einer Grauzone bewegen. Stefan Bach, Steuerexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), meint, dass Datenlecks wie die Paradise Papers abseits konkreter Gesetze aber bereits für sich Wirkung entfalten: „Das Risiko steigt, dass Geschäfte in Offshore-Oasen entdeckt werden”, sagt Bach. „Der Image-Schaden kann erheblich sein. Das reduziert die Bereitschaft, solche Konstrukte zu nutzen.”

Enthüllungen wie die Paradise Papers heizen die Debatte an, ob die Politik ausreichend gegen bekannte Steuertricks vorgeht. Auch inmitten der EU bieten Länder wie Irland, die Niederlande, Luxemburg und Malta Steuer- und somit Standortvorteile.

Die deutschen Behörden sind unterdessen an den Unterlagen interessiert: Ein Sprecher des Finanzministeriums äußerte den Wunsch, dass weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden und auch ein Sprecher des Innenministeriums forderte, Deutschen Strafverfolgungsbehörden die Daten zugänglich zu machen. Und Regierungssprecher Steffen Seibert formulierte: „Transparenz ist der Untergang jeder Steueroase.”

Geldwäsche, unlautere Geschäftspraktiken und Steuerstrafrecht

Aufgrund der komplexen, undurchsichtigen Regelungsmaterie sind bestehende Schutzmaßnahmen gegen Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität häufig mangelhaft. Das Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, herausgegeben von Rüdiger Quedenfeld, vermittelt das nötige Hintergrundwissen für die effektive Geldwäschebekämpfung.

Dr. Hans J. Marschdorf stellt für Aufsichtsgremien den praktischen Leitfaden Früherkennung unlauterer Geschäftspraktiken für die Aufsicht über Beschaffungsprozesse und Verkaufspraktiken bereit.

Im umfassend aktualisierten Kompendium Steuerstrafrecht (3. Auflage) bringt Ihnen Dr. Matthias H. Gehm die jüngsten Entwicklungen im Gesamtkontext anschaulich nahe.

(ESV/ps)
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