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Nachgefragt bei Prof. Dr. Isabel von Keitz, Rainer Grote und Marc Hansmann  
02.04.2019

Neue IFRS-Standards mit Implikationen für alle Unternehmensbereiche

ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
Prof. Dr. Isabel von Keitz, Rainer Grote, Marc Hansmann (Fotos: Ralf Berndt, RSM, Marc Hansmann)
Die internationalen Rechnungslegungsnormen IFRS sind von jeher geprägt von permanenter Weiterentwicklung und hoher Dynamik. Insbesondere die drei neuen Standards IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 beinhalten wesentliche Veränderungen, die Unternehmen vor große Herausforderungen stellen können.
Die ESV-Autoren Prof. Dr. Isabel von Keitz, Rainer Grote und Marc Hansmann beleuchten diese Thematik aus unterschiedlichen Perspektiven.

IFRS 9 zu Finanzinstrumenten  (incl. Hedge Accounting,) sowie IFRS 15 zu Erlösen aus Kundenverträgen waren verpflichtend bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2018 begannen. Was waren hier die größten Herausforderungen für die Bilanzierer? Welche Erfahrungen konnten Sie in der Praxis sammeln?


Isabel von Keitz: Die Unternehmen mussten in ihren Konzernabschlüssen 2018 mit IFRS 9 und IFRS 15 zwei „gewichtige” Neuregelungen erstmalig anwenden, die mit einem Umfang von 976 Seiten über 20 Prozent des gesamten Regelwerks des IASB ausmachen.  Da grundsätzlich alle Unternehmen Finanzinstrumente und Erlöse aus Kundenverträgen zu bilanzieren haben, hat sich die Mehrheit der Unternehmen zusammen mit ihren Beratern bzw. Wirtschaftsprüfern mit den umfangreichen Änderungen beschäftigen müssen.

Auswirkungen auf das Eigenkapitel von Null bis knapp 40 Prozent

Die tatsächlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss waren hingegen grundsätzlich - abhängig von Ausmaß und Komplexität z.B. der Finanzinstrumente - sehr unterschiedlich. So haben Auswertungen der Halbjahresabschlüsse gezeigt, dass das Ausmaß der Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 9 auf das Eigenkapital von 0 Prozent bis knapp 40 Prozent beträgt.

Welche Erfahrungen konnten Sie in der Praxis sammeln?

Marc Hansmann: Eine Herausforderung in der Praxis bei der Erstanwendung der neuen IFRS bestand darin, dass die Anwendung nicht nur Implikationen für das Rechnungswesen, sondern auch für andere Unternehmensbereiche hat. Die Umstellung auf das „expected loss”-Modell wirkt sich z.B. in weiten Teilen eines Unternehmens aus, da auch „normale” Forderungen gegenüber Kunden betroffen sind. Für eine korrekte Bilanzierung bedarf es nun unter Umständen des Inputs von Kundenmanagern, die bislang kaum Berührungspunkte mit der Rechnungslegung hatten.

Mehraufwand bei Umsetzung von IFRS 15 – Ergebnisdarstellung unverändert

Welche Rolle spielt dabei das jeweilige Geschäftsmodell eines Unternehmens?

Rainer Grote: Im Rahmen der Erstanwendung des IFRS bestand in der Praxis eine große Herausforderung in der Würdigung der Geschäftsmodelle ihres Unternehmens sowie der prüfungssicheren Dokumentation der IFRS 15-Anwendung auf diese Modelle. Die Umsetzung des IFRS 15 führte hier z.T. zu erheblichem Mehraufwand, obwohl sich die Darstellung der VFE-Lage im Resultat nicht ändert.

Der IFRS 16 zu Leasingverhältnissen ist seit dem 01.01.2019 verpflichtend. Insbesondere Leasingnehmer sind von den Novellierungen betroffen. Wie können diese sich auf die IFRS 16 vorbereiten?

Marc Hansmann: In der Praxis stellt insbesondere die systematische und zentrale Erfassung aller Leasingverhältnisse im Unternehmen eine Herausforderung dar. Während Mietverträge über Gebäude regelmäßig zentral administriert werden, gilt es nun auch z.B. die gemieteten Drucker und Kopiergeräte zentral zu erfassen. Die umfangreichere Bilanzierung beim Leasingnehmer verursacht insofern erhebliche Umstellungskosten und erfordert frühzeitige Maßnahmen zur Anpassung der Prozesse und Systeme innerhalb des Unternehmens.

Verstärkter Kommunikations- und Schulungsbedarf

Rainer Grote: Mit IFRS 9, 15 und 16 haben die Unternehmen innerhalb kurzer Zeit drei wichtige neue Standards umzusetzen, die zahlreiche Implikationen auch für Funktionen außerhalb des Rechnungswesens mit sich bringen. Die Unternehmen mussten bzw. müssen noch für IFRS nicht nur in der Bilanzierungsabteilung und den jeweiligen IT-Systemen neue Anforderungen umsetzen, sondern sahen und sehen sich auch mit einem verstärkten Kommunikations- und Schulungsbedarf innerhalb ihrer Organisation konfrontiert.

Prof. Dr. Isabel von Keitz war nach ihrer Promotion zunächst einige Jahre bei einem DAX-Unternehmen und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig, wo sie jeweils u.a. IFRS-Projekte betreute. Seit 2001 hat sie eine Professur für BWL, insb. internationales Rechnungswesen, an der FH Münster inne. Sie ist Autorin zahlreicher Fachpublikationen und weiterhin beratend für Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig.

WP/StB Rainer Grote war zunächst in einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig und anschließend als Bereichsleiter für die Rechnungslegung nach internationalen Rechnungslegungsstandards bei einem Joint Venture von zwei DAX-Unternehmen verantwortlich. Nunmehr leitet er als Gesellschaftergeschäftsführer einer renommierten mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Bereich internationale Abschlussprüfungen.

Marc Hansmann begann seine Laufbahn in der IFRS-Grundsatzabteilung eines großen deutschen Medienkonzerns. Anschließend unterstützte er als Unternehmensberater verschiedene Großkonzerne in Fragen der IFRS-Konzernrechnungslegung. Nach Studien u.a. in Berkeley, Münster und Wuppertal ist er aktuell im Bereichscontrolling eines Dienstleistungsunternehmens tätig. Parallel unterrichtet er seit vielen Jahren als Lehrbeauftragter für externes und internes Rechnungswesen.
 


Mit welchen Änderungen ist in der Zukunft zu rechnen? An welchen Aktualisierungen arbeitet der IASB momentan?

Isabel von Keitz: Nachdem der IASB sein Regelwerk in den letzten Jahren zunächst mit IFRS 10, 11 und 12, die die Konzernrechnungslegung betreffen, und in den Jahren 2018 und 2019 dann mit IFRS 9, 15 und 16 umfangreich geändert hat, sind vergleichbar umfassende Änderungen aktuell für die kommenden Perioden (noch) nicht in Sicht. Dies ist nicht nur aus Sicht der IFRS-Anwender zu begrüßen, für die jede Änderung mit zum Teil erheblichen Aufwand verbunden ist, sondern auch aus Sicht der Adressaten, da die Änderungen auch bei retrospektiver Anwendung eine Zeitreihenanalyse der Abschlüsse erschweren. 

Agenda des IASB weiterhin im Auge behalten

Marc Hansmann: Dennoch sollten die Anwender den Work-Plan des IASB weiterhin genau im Auge behalten und frühzeitig prüfen, welche Agendapunkte ggf. Auswirkungen auf das eigene Unternehmen haben könnten. Neben den regelmäßigen „Annual Improvements” an bestehenden Standards sind dies aktuell vor allem die sogenannte „Disclosure Inititative” sowie der IFRS 17 zu Versicherungsverträgen.

Ihr gemeinsames Buch „IFRS auf einen Blick” stellt eine gelungene Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis dar. Welche Erfahrungen konnten Sie in den jeweiligen Bereichen machen und wie hat sich dies auf die Inhalte und die Aufbereitung dieses Buches ausgewirkt?

Marc Hansmann: Die IFRS sind in der Unternehmenspraxis an weit mehr Stellen von Bedeutung, als dies auf den ersten Blick offensichtlich ist. Natürlich sind im externen Rechnungswesen eines Konzerns IFRS-Kenntnisse unabdingbar und regelmäßig auch in großem Umfang vorhanden.

IFRS-Kenntnisse auch für Controller, Produktmanager, Vertrieb und HR wichtig

Aber auch ein Controller muss IFRS-Zahlen zumindest „lesen” können. Gleichfalls sind IFRS-Grundkenntnisse für Produkt- oder Kundenmanager wichtig, um bei der Vor- und Nachkalkulation von Kundenaufträgen einen sinnvollen Plan-Ist-Vergleich zu ermöglichen. Ganz aktuell kann z.B. der IFRS 15 für einen Vertriebsmanager Auswirkungen haben, wenn Einmalzahlungen des Kunden ggf. nicht mehr in der Periode, in der sie gezahlt werden, auch als Umsatz gezeigt werden, sondern stattdessen über die Projektlaufzeit zu verteilen sind. Letztendlich werden auch die Kennzahlen, die in die Bonusberechnung einfließen, regelmäßig basierend auf IFRS-Werten ermittelt, so dass in der Personalabteilung entsprechende Kenntnisse notwendig sind. Unser Werk richtet sich an all diese und weitere Funktionen im Unternehmen. Das Ziel dieses Buches ist es, diesen Personen schnell und fundiert ein Verständnis der IFRS zu ermöglichen.

Isabel von Keitz: Bei der didaktischen Aufbereitung des Werkes kam uns die Erfahrung in der Lehre sehr zugute. Ebenso wie jene Mitarbeiter eines Unternehmens, die nicht in der Grundsatzabteilung zur Bilanzierung arbeiten, müssen auch die meisten Studierenden die mittlerweile fast 4.000 Seiten umfassenden Regelungen des IASB nicht alle im Detail kennen. Vielmehr sollten diese die grundlegende Systematik des IASB-Regelwerkes und die wichtigsten Bilanzierungs- und Bewertungsregeln kennen und auf Beispiele anwenden können. Daher haben wir uns bewusst für eine konsequente Verwendung von Grafiken und Beispielen sowie einen modularen Aufbau entschieden: Studierende wie auch Praktiker können sich so zielgerichtet und effizient mit den für sie relevanten Themen auseinandersetzen.

IFRS auf einen Blick

Prof. Dr. Isabel von Keitz, Rainer Grote, Marc Hansmann

IFRS auf einen Blick ist ein anschauliches Einführungs- und Nachschlagewerk,
um die internationalen Rechnungslegungsstandards schnell und zielgerichtet zu erschließen.

Alle IFRS werden bilanzorientiert dargestellt und durch grafische Darstellungen visualisiert. Viele Beispiele und Praxisfälle illustrieren die Erläuterungen. Unterschiede zum HGB werden jeweils deutlich herausgestellt. In die 2. Auflage wurden das Conceptual Framework eingearbeitet und die drei neuen Standards IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 systematisch integriert.

„… ein didaktisch innovatives und inhaltlich überzeugendes Werk“
Dr. Johannes Wirth zur Vorauflage in: NWB Internationale Rechnungslegung 7-8 2015


(ESV/uw)
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