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CSRD-Richtlinienvorschlag  
11.04.2022

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Wie sich Unternehmen auf die neuen Vorgaben vorbereiten

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung rückt auf Augenhöhe mit der Finanzberichterstattung. (Foto: RobertKneschke/stock.adobe.com)
Die EU schlägt ein neues Kapitel der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf. Mit dem Entwurf zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) überarbeitet die EU-Kommission die derzeit geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD).

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung rückt auf Augenhöhe mit der Finanzberichterstattung, stellt Rödl & Partner fest. Das Beratungsunternehmen empfiehlt, sich frühzeitig mit den anstehenden Änderungen zu befassen und entsprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen.

Wesentliche Neuerungen im CSRD-Entwurf

Unternehmen, die künftig unter die CSRD fallen, müssen auch zur EU-Taxonomie berichten. Wer bereits jetzt durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet ist, muss schon ab diesem Jahr über den Anteil taxonomiefähiger Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie berichten. Im ersten Jahr gilt hierbei noch die Erleichterung, dass die Berichterstattung nur für zwei der insgesamt sechs Umweltziele („Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“) erfolgen muss. Ab kommendem Jahr wird nicht mehr nur die Taxonomiefähigkeit der Wirtschaftsaktivitäten anzugeben sein, sondern auch deren Konformität mit den technischen Bewertungskriterien.

Inhaltlich sieht die Richtlinie neben der Einbettung der EU-Taxonomie eine Ausweitung der Inhalte über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange hinaus vor. Informationen beispielsweise über die Lieferkette, die Kompatibilität der Unternehmensplanung mit den Pariser Klimazielen und Corporate-Governance-Themen bekommen größeres Gewicht.

Eine wichtige Neuerung gibt es auch beim Veröffentlichungsort: Die Möglichkeit zum gesonderten nichtfinanziellen Bericht entfällt. Der Nachhaltigkeitsbericht muss im Lagebericht stehen. Eine externe inhaltliche Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts wird zur Pflicht. Die Überwachungspflicht des Aufsichtsrats umfasst neben dem digitalen Meldeprozess und den unternehmerischen Kontrollsystemen auch die Unabhängigkeit und Qualität der Prüfenden.

4-Punkte-Plan für die Vorbereitung

Wie sich Unternehmen auf die Neuerungen vorbereiten können, verdeutlicht Rödl anhand folgender Punkte:

Fakten schaffen: Wo will ich hin? Ein Überblick über die Anforderungen des aktuellen Entwurfs ist der erste Schritt zur Berichterstattung. Wie kann ich diese dann auf mein Unternehmen anwenden und was sind meine wesentlichen Themen, zu denen ich berichten sollte?

Aktivitäten auf den Prüfstand stellen: Welchen Reifegrad habe ich? Was soll das Unternehmen in den wesentlichen Bereichen erreichen und wie kann dies für die Berichterstattung gemessen werden? Hier muss analysiert werden, auf welchen Grundlagen im Unternehmen schon aufgebaut werden kann.

Fahrplan entwickeln: Was soll in die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen werden? Auf dem Weg zur Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen Berichtsprozesse in allen Einheiten implementiert und Verantwortlichkeiten geregelt werden.

Sicherheit gewinnen: Hält es der Prüfung stand? Vor allem für Unternehmen mit erstmaliger Nachhaltigkeitsberichterstattung können die Erwartungen der Prüfer eine Herausforderung darstellen. Eine frühzeitige Abstimmung hilft bei der Umsetzung der umfangreichen neuen Aufgaben.

Sustainability im Personalmanagement

Um Nachhaltigkeitsstrategien erfolgreich und glaubwürdig umsetzen zu können, sollte Nachhaltigkeit insbesondere im Personalmanagement gelebt werden. Es nimmt eine essenzielle Rolle ein, da durch mitarbeiterorientierte Personalführung die Arbeitsfähigkeit und Motivation der Beschäftigten gefördert und die Reputation des Unternehmens gesteigert werden kann. Durch die Umsetzung des Diversity Managements, das nicht nur die Anforderungen externer, sondern auch interner Stakeholder berücksichtigt, kann die Grundlage für langfristig erfolgreichere Unternehmen geschaffen werden, so Rödl.

(ESV/fab)

Handbuch Unternehmensberichterstattung

Herausgegeben von: Prof. Dr. Isabel von Keitz, Prof. Dr. Inge Wulf, Clemens Pelster

Die Unternehmensberichterstattung entwickelt sich äußerst dynamisch weiter. Gerade nichtfinanzielle Berichterstattungselemente wenden sich an einen immer breiteren Stakeholderkreis. Welche Berichtpflichten von welchen Unternehmen in welchen Formaten für welche Adressaten offenzulegen sind, nehmen
30 Experten in diesem Handbuch systematisch in den Blick.

Teil 1 zeigt für die verschiedenen Berichtselemente neben Berichtsinhalten, Anwenderkreisen, Zielsetzungen, Gestaltungsmöglichkeiten und prüfungsrechtlichen Anforderungen auch neue Kommunikationswege auf:

  • Jahres- und Konzernabschluss
  • Konzernlagebericht
  • Nichtfinanzielle Berichterstattung
  • Vergütungsbericht
  • Corporate Governance-Bericht
  • Zahlungsbericht
  • Integrated Reporting
  • Value Reporting
  • ESEF/XBRL als europäisches Offenlegungsformat
  • Trends und Möglichkeiten der digitalen Berichterstattung

Teil 2 beleuchtet die Sicht der unterschiedlichen Stakeholdergruppen. Erfahrene Repräsentanten verdeutlichen die sich ändernden Erwartungen der Standardsetter, Unternehmen verschiedener Größe, Abschlussprüfer, Investoren, Arbeitnehmervertreter und NGOs.


Unternehmensberichterstattung 28.03.2022
Berichtspflichten: Sehr umfangreich, extrem hohe Dynamik
Globalisierung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit – Berichtspflichten für Unternehmen unterliegen einer großen Dynamik und wurden in den vergangenen Jahren umfangreich erweitert, wie Prof. Dr. Isabel von Keitz, Prof. Dr. Inge Wulf und Clemens Pelster, Herausgeber des Werks Handbuch Unternehmensberichterstattung, im Folgenden erläutern. mehr …
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