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EU-Recht  
15.02.2019

Muss EU-Richtlinie zu Verbraucherkreditverträgen angepasst werden?

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Die EU-Kommission überprüft die Richtlinie 2008/48/EG auf Aktualität (Foto: areporter/Fotolia.com)
Etwa zehn Jahre nach Erlass der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge hat die EU-Kommission eine Überprüfung eingeleitet, ob die Richtlinie noch immer ihren Zweck erfüllt.
Mit der Konsultation soll sichergestellt werden, dass alle relevanten Interessenträger Gelegenheit erhalten, sich zu der Funktionsweise der Verbraucherkreditrichtlinie zu äußern. Die Richtlinie ist in erster Linie für Verbraucher und Kreditgeber in der EU von Interesse.

Verbraucherkreditverträge gemäß EU-Richtlinie

Es geht um die Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2008 über Verbraucherkreditverträge, die erlassen wurde, um den Abschluss länderübergreifender Kreditverträge zu fördern und zugleich hohe Schutzstandards für die Verbraucher sicherzustellen. Verbraucher haben u.a. das Recht erhalten, den Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen sowie die Möglichkeit, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Andererseits wurden Kreditgeber verpflichtet, vor dem Abschluss des Kreditvertrags eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen. Ferner erhalten seitdem alle Verbraucher in der gesamten Union leicht vergleichbare vorvertragliche Standardinformationen über die Hauptmerkmale der Kreditangebote.

Anpassungen erforderlich?

Da sich der Kreditmarkt seit 2008 erheblich weiterentwickelt hat, dürften Anpassungen an der Richtlinie erforderlich sein. Denn in verschiedenen Bereichen, die für Verbraucherkredite relevant sind (wie Hypotheken, Datenschutz, Bekämpfung von Geldwäsche und Zahlungsdienste), wurden neue EU-Vorschriften erlassen. Daher soll nun geprüft werden, ob die Richtlinie noch ihren Zweck erfüllt. Teil I der Konsultation betrifft die breite Öffentlichkeit, Teil II Interessengruppen wie Verbände, Behörden und Kreditanbieter.

Die Konsultation endet am 8. April 2019.

Wertpapier-Compliance in der Praxis

Ob angepasste Mindestanforderungen für Compliance (MaComp), aktuelles Wertpapierhandelsrecht (WpHG), erweiterte Transparenz-, Verhaltens- und Organisationspflichten (MiFID-II/MiFIR, WpDVerOV) oder konkretisierende Rundschreiben der BaFin und mehr: Streng reglementiert sehen sich Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute hoher Rechtsdynamik und beachtlicher öffentlicher Beobachtung gegenüber. Verstöße gegen die komplexen Vorgaben der Aufsicht bergen erhebliche Rechts- und Reputationsrisiken.

Sicher gegen Sanktion und Haftung

Wie Sie aktuelle Umsetzungsfragen der Wertpapier-Compliance organisatorisch optimal und rechtlich einwandfrei gestalten, erfahren Sie in diesem viel beachteten Band:

  • Anlageberatung und deren Protokollierung
  • Finanzanalysen (Anlageempfehlungen) und Finanzportfolioverwaltung
  • Marketing und Kundeninformationen
  • Arbeitsrecht und Personalwesen
  • Mindestanforderungen an Compliance (MaComp)

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