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Unternehmen in der Verantwortung  
20.04.2021

Lieferkettengesetz: Bundesregierung legt Entwurf vor

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 und ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten gelten. (Foto: QualityStockArts.de/stock.adobe.com)
Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten.

Dazu hat sie jetzt den Entwurf für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vorgelegt, teilt der Informationsdienst des Bundestags (hib) mit. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten gelten.

Die Unternehmen werden verpflichtet, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten. Das betrifft auch den Umweltschutz, wenn Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können.

Verantwortung bezieht sich auf gesamte Lieferkette

Die Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte besteht unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft der Staaten, ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen, schreibt die Regierung in ihrem Entwurf. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten müssen durch die Unternehmen auch gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer müssen Unternehmen einbeziehen, sobald ihnen substanzielle Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen vorliegen.

Bei einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hatten Expertinnen und Experten ein Lieferkettengesetz mehrheitlich befürwortet. Weil es der globalen Wirtschaft nicht gelungen sei, ihre unternehmerischen Sorgfaltspflichten zu erfüllen, brauche es dringend eine gesetzliche Regelung, am besten auf Ebene der EU, sagte etwa Nanda Bergstein, Director Corporate Responsibility der Tchibo GmbH. Deutschland solle aber „mit gutem Beispiel und einem eigenen Gesetz vorangehen“.

Den jetzt veröffentlichten Entwurf für ein Lieferkettengesetz finden Sie hier.

(ESV/fab)

Managemententscheidungen unter Risiko

Herausgegeben von der RMA Risk Management & Rating Association
Beiträge von: Prof. Dr. Werner Gleißner, Ralf Kimpel, Matthias Kühne

Erfolgreiche Unternehmen leben von erstklassigen Entscheidungen in Management, Vorstand und Geschäftsführung. In den Entscheidungssituationen bestehen jedoch Unsicherheiten: Chancen und Risiken sind abzuwägen.

Welche Wege zur Entscheidungsfindung unter Unsicherheit überzeugen:

  • Managerhaftung und Compliance: Sorgfaltspflichten zur Haftungsvermeidung von Führungskräften und Organen
  • Business Judgement Rule gem. § 93 AktG: Ausgestaltung und Wechselwirkungen mit dem Risikofrüherkennungssystem gem. § 91 Abs. 2 AktG
  • Entscheidungsvorbereitung und Entscheidungsvorlagen: Arbeitsschritte, um die gesetzlich geforderten „angemessenen Informationen“ zu belegen
  • Zusammenspiel von Controlling und Risikomanagement: Entscheidungsvorbereitung durch Risikoanalyse, Beurteilung von Handlungsoptionen und Prognose.

Ein Leitfaden für Entscheidungsträger aller Führungsebenen, die im Einklang mit betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich entscheiden.

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