COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 04 (2026)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 03 (2026)
  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 03 (2026)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 03 (2026)
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 01 (2026)
  • Revision des internen Rechnungswesens
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 01 (2026)
  • Handbuch Interne Kontrollsysteme (IKS)
  • Fehlverhaltensbekämpfung im Gesundheitswesen
  • Risikomanagement in Supply Chains

Compliance-Partner intern

  • Absolventen stellen sich vor
  • Auch in Zukunft gemeinsam: Mitarbeiterqualifizierung für die Deutsche Bank AG
  • Absolventen stellen sich vor

mehr …

Literatur-News

  • Das 1x1 der Internen Revision
  • Der Einsatz von Legal-Tech in Compliance-Management-Systemen
  • KI-VO

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 10.09. bis 11.09. Luzern
    CARF 2026 Controlling. Accounting. Risiko. Finanzen.
  • 14.09. Online-Seminar
    Praxislehrgang ESG
  • 14.09. Online-Seminar
    Update Seminar 2026: DORA-Compliance kompakt & praxisnah erklärt

mehr …

Am häufigsten gesucht

Risikomanagement PS 980 deutsches Grundlagen Revision Bedeutung Risikomanagements Praxis Analyse Rechnungslegung Anforderungen interne Instituts Ifrs deutschen
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Bundesfinanzhof  
10.09.2015

Laptops der Betriebsprüfer im BFH-Fokus

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
BFH-Urteil: Finanzamt darf Steuerdaten nur beschränkt aufbewahren (Foto:pmphoto/Fotolia.com)
Der Bundesfinanzhof zeigte Betriebsprüfern Grenzen der Speicherung von digitalisierten Steuerdaten auf. Nach der Prüfung habe die Finanzverwaltung nicht mehr das Recht, überlassene Daten auf Rechnern außerhalb der behördlichen Diensträume zu speichern.
Dies hat der BFH hat mit Urteil vom 16. Dezember 2014 (Az.: VIII R 52/12) unter Bezug auf die Anwendung von § 147 Abs. 6 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) entschieden. Im Streitfall hatte das Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung bei einem selbstständigen Steuerberater mit der Prüfungsanordnung die Gewinnermittlungen sowie zu deren Prüfung die Steuerdaten in digitaler Form auf einem maschinell verwertbaren Datenträger angefordert. Dagegen erhob der Steuerberater Klage: Das Finanzamt dürfe diese Daten nicht (wie angekündigt) über die Prüfung hinaus bis zur Bestandskraft von nach der Außenprüfung erlassenen Bescheiden auf dem (mobilen) Rechner des Prüfers speichern.

Gefahren missbräuchlicher Verwendung

Der BFH ist der Rechtsauffassung des Steuerberaters gefolgt. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müsse der Gefahr missbräuchlicher Verwendung der Daten (z.B. wenn Daten außerhalb der Geschäftsräume des Steuerpflichtigen oder der Diensträume der Behörde infolge eines Diebstahls des Prüfer-Notebooks in fremde Hände geraten) angemessen Rechnung getragen werden. Dieser Anforderung werde ohne nennenswerte Beeinträchtigung einer rechnergestützten Außenprüfung nur dann entsprochen, wenn die Daten des Steuerpflichtigen nur in seinen Geschäftsräumen oder an Amtsstelle erhoben und verarbeitet werden sowie nach Abschluss der Außenprüfung nur noch in den Diensträumen der Finanzverwaltung gespeichert bzw. aufbewahrt werden, soweit und solange sie für Zwecke des Besteuerungsverfahrens (z.B. bis zum Abschluss etwaiger Rechtsbehelfsverfahren) benötigt werden.

Räumliche Beschränkung des Datenzugriffs

Die räumliche Beschränkung des Datenzugriffs folge zudem eindeutig aus dem Wortlaut des § 200 Abs. 2 AO und des § 6 der BpO 2000, wonach der Stpfl. die prüfungsrelevanten Unterlagen nur in seinen Geschäftsräumen, notfalls auch in seinen Wohnräumen oder an der Amtsstelle vorzulegen hat und ein anderer Prüfungsort nur ausnahmsweise in Betracht kommt.

Hinweis: Erst kürzlich hatten wir über Grenzen berichtet, die der BFH für allzu schätzfreudige Finanzbeamte gezogen hat: Zu den Daumenschrauben im Urteil vom 25.3.2015 (Az.: X R 20/13) hinsichtlich der Schätzungsmethode des Zeitreihenvergleichs lesen Sie hier.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück