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Fachtagung Compliance  
06.03.2017

Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung

ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
Einige öffentliche Vergaben laufen wie geschmiert (Foto: hppd/Fotolia.com)
Eigentlich sollte die öffentliche Verwaltung ein Vorbild für Integrität sein. Dennoch findet Korruption immer wieder statt. Unternimmt die öffentliche Verwaltung genug, um Ihre Mitarbeiter zu sensibilisieren?
Um diese Frage zu beantworten, hat das Kommunale Bildungswerk e.V. (KBW) eine Fachtagung in Berlin zum Thema „Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung – Rechtliche Grundlagen, Entwicklungstendenzen, Praxisfragen” organisiert. Die Veranstaltung war die erste des KBW zu dem Themenbereich Compliance, und erfreute sich mit ca. 90 Teilnehmern recht großen Zuspruchs. Mitarbeiter aus den Kommunalverwaltungen in ganz Deutschland folgten den Ausführungen der vier Referenten und diskutierten mit ihnen.

Organisationale Integrität sichern

Prof. Dr. Carsten Stark von der Hochschule Hof sprach über die organisationale Integrität. Er führte die Skandale bei VW, Siemens, der Deutschen Bank und dem DFB an und bemerkte, dass Korruptionsprobleme in Firmen wie Verwaltungen durch Menschen entstehen: „Der Mensch ist nicht unbedingt korrupt, der Mensch ist bequem”, woraus allzu schnell Verwaltungsvereinfachungen resultieren. Auch in der Tradition sei Korruption begründet. Zuwendungen für Müllmänner, Pflegekräfte, Wahlhelfer und Feuerwehrleute als Dankeschön sind gang und gäbe, aber bereits strafbar.

Auch trage die steigende Komplexität von Rechtsvorschriften zu mehr Korruption ebenso bei wie Konflikte, die entstehen, wenn Mitarbeiter der Verwaltungen Wirtschaftlichkeit, Allgemeinwohl, Bürgerwillen und Recht miteinander vereinbaren müssen. Stark empfiehlt, Compliance organisational stärker zu verankern, um so den Mitarbeitern der Verwaltungen mehr Sicherheit zu geben, und sie in ihrem integren Handeln zu bestärken.

Korruption bei der öffentlichen Beschaffung

Über die Möglichkeiten der Korruption bei der öffentlichen Beschaffung sprach im Anschluss RA Dr. Hartmut A. Grams aus Berlin. Er führte aus, dass man davon ausgehe, dass 95 Prozent aller Korruptionsfälle gar nicht aufgedeckt werden. Auch wenn es die Verpflichtung zur Einhaltung des Vergaberechts gebe, würden Absprachen zwischen Unternehmen dazu führen, dass Scheinangebote bei Ausschreibungen abgegeben werden und somit kein echter Wettbewerb stattfinde. So bekommen in Kartellen organisierte Unternehmen abwechselnd ihre Aufträge.

Andersherum werden Ausschreibungen zum Teil so gestaltet, dass sie genau einen Wettbewerber ansprechen, der von vornherein den Auftrag bekommen soll. Die Aufdeckung dieser Vergehen gestalte sich sehr schwierig. Auch Geschenke und Einladungen würden Verwaltungsmitarbeiter langfristig zu Gunsten eines Unternehmens beeinflussen. Dr. Grams mahnte daher, die Toleranzschwelle auf Null zu setzen. Es dürfen keine Ausnahmen gemacht werden, nur so könne erreicht werden, „…dass der öffentliche Dienst sauber ist.”

Bestechungstatbestände in der Praxis

Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk von der Staatsanwaltschaft Hamburg referierte zu Bestechungstatbeständen in der Ermittlungspraxis der Staatsanwaltschaften. Sie ermahnte, dass sich in Korruptionsfällen alle Beteiligten strafbar machen – Geber und Nehmer. Essenseinladungen, Formulare mit Blankounterschriften oder Fälle, bei denen die Schlussrechnung auf den Cent mit den angegebenen Preisen im Leistungsverzeichnis übereinstimmen, seien Indizien für die Staatsanwaltschaft. Gädigk ermutigte alle Teilnehmer, frühzeitig die Staatsanwaltschaft einzuschalten, auch bei einem Anfangsverdacht, da Unternehmen wie Behörden selten ausreichende Ermittlungskenntnisse besitzen und durch fehlerhaftes Vorgehen den Täter eher schützen als zur Aufklärung beizutragen.

Zuständigkeit für Compliance in der Behörde

Zum Abschluss sprach Dr. Christian Erdmann über die Zuständigkeit für Compliance in der Behörde. Als Interimsgeschäftsführer der Stadtwerke Potsdam wies er darauf hin, dass zwei Drittel der öffentlichen Mittel in kommunalen Unternehmen verwendet werden und diese für Korruption besonders anfällig seien. Bei den Stadtwerken sei zur Korruptionsbekämpfung ein Ombudsmann eingesetzt, der auch regelmäßig kontaktiert wird. Darüber hinaus habe man einen Antikorruptionsbeauftragten, einen Arbeitskreis Antikorruption sowie ein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet. Zudem führe man regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen der Mitarbeiter durch. Compliance sei aber mehr als nur Korruptionsüberwachung. Ein Compliance Management System müsse vor allem präventiv wirken und in möglichst vielen Abteilungen verankert sein.

Weiterführende Literatur

Mitarbeiter verstehen und Compliance richtig kommunizieren. Wie dies besser gelingt, zeigen Thomas Schneider und Carina Geckert in dem Band Verhaltensorientierte Compliance.

Und wie Sie Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität wirksam bekämpfen, beschreiben die Autoren in dem Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, herausgegeben von Rüdiger Quedenfeld.

(ESV/ps)
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