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Unternehmensstrafrecht  
09.06.2020

Insolvenzverwalter beziehen Stellung zum Verbandssanktionengesetz

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Die Würfel für ein Unternehmensstrafrecht in Deutschland fallen. (Foto: vegefox.com/stock.adobe.com)
Die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland rückt näher. Das Verbandssanktionengesetz ist in der entscheidenden Phase der Umsetzung angekommen. Jetzt erhöht sich auch die Schlagzahl der Kommentare und Stellungnahmen.

Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) bezieht sich in seiner Stellungnahme speziell auf § 39 des Verbandssanktionengesetz-Entwurfs. In dem Paragrafen heißt es: „Die Verfolgungsbehörde kann von der Verfolgung des Verbandes absehen, wenn über das Vermögen des Verbandes ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.“

Sanktion insolvenzbedingt nicht mehr vollstreckbar

Die Begründung im Entwurf, dass eine Verfolgung bei perspektivisch nicht mehr vollstreckbarer Sanktion nicht geboten ist, hält der VID für plausibel. Die Perspektive, dass eine Sanktion insolvenzbedingt nicht mehr vollstreckbar sein wird, könne sich allerdings schon vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse abzeichnen. Das gelte insbesondere, wenn ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet wird und eine Insolvenzeröffnung sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit abzeichnet. „Die Verfolgungsbehörde dürfte in der Lage sein, einzelfallbezogen eine sachgerechte Einschätzung der Vollstreckungsperspektive vorzunehmen“, ist der VID überzeugt. Deshalb sollten die Behörden schon im Insolvenzantragsverfahren von der Verfolgung zumindest einstweilen absehen können.

Zweifelsfälle ausschließen

Für die Fälle einer Einstellung mangels Masse und einer Einstellung nach Verteilung sei nicht vorgesehen, dass die Behörden von einer Verfolgung absehen können, führt der VID weiter aus. „Falls dem die Überlegung zugrunde liegt, dass die durch die Insolvenzeröffnung ausgelöste Möglichkeit des Absehens von Verfolgung nicht befristet ist und entsprechend der Verfahrensentwicklung auch später noch ausgeübt werden kann, sollte dies gesetzlich klargestellt werden, um Zweifelsfälle auszuschließen“, so der Verband.

Übertragende Sanierung als Sonderfall

Im Fall einer übertragenden Sanierung soll die Fortführung der Verfolgung insbesondere dann geboten sein, wenn der übernehmende Rechtsträger in Verbindung mit den Geschäftsführern oder Gesellschaftern des nunmehr insolventen Verbands steht. Das Verfolgungsinteresse ist aus Sicht des VID nachvollziehbar, lasse sich aber „mit der Bezugnahme auf die Vorschriften zur Rechtsnachfolge nicht begründen und würde einen Systembruch dahingehend darstellen, dass eine Verbandsanktion nicht mehr an die Identität der juristischen Person, sondern an die Identität natürlicher Personen geknüpft würde“.

Eine Wiederaufnahme der Verfolgung soll möglich werden, wenn das Insolvenzverfahren nach § 212 oder § 213 der Insolvenzordnung eingestellt oder nach § 258 der Insolvenzordnung aufgehoben wird und nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist.

Die vollständige Stellungnahme des Verbands Insolvenzverwalter Deutschlands finden Sie hier.

Den Referentenentwurf des Verbandssanktionengesetzes hat das Bundesjustizministerium hier veröffentlicht.

Konzerninsolvenzrecht

Herausgegeben von: Dr. Marco Wilhelm

Das neugeregelte Konzerninsolvenzrecht in der InsO und der EuInsVO zielt darauf ab, einen Konzern als Unternehmenseinheit zunächst zusammenzuhalten und gemeinschaftlich entweder zu sanieren oder im besten Interesse der Beteiligten zu verwerten bzw. abzuwickeln.

Typische Konstellationen der Praxis im Blick

Erfahrene Insolvenzpraktiker, die auch an der Herausbildung und Erprobung der nationalen und internationalen Instrumente zur Abwicklung von Konzerninsolvenz mitgewirkt haben, erläutern:

  • Bisherige und neue rechtliche Grundlagen und Instrumente, insb. auch der neuen Verfahrenskoordination: Gerichtszuständigkeiten, Informations- und Kooperationspflichten sowie besondere Koordinationsverfahren,
  • Deutsches Konzerninsolvenzrecht (InsO) in der Praxis – anhand typischer Konzernkonstellationen und Branchen (Mittelstand, Handel, Immobilien, Bankkonzern jeweils mit vielen Praxisfällen),
  • Europäisches (EuInsVO) und Internationales Konzerninsolvenzrecht – mit Fokus auf die EU (insb. auch auf U.K. vor/nach dem Brexit), auf U.S.A. und Asien, jeweils mit Fallbeispielen.

Mit aktuellen Praxisfällen

(ESV/fab)

Verbandssanktionengesetz 08.06.2020
Compliance-Management-Systeme gewinnen an Bedeutung
Die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland rückt näher. Der offizielle Referentenentwurf des Verbandssanktionengesetzes ist veröffentlicht. Jetzt nimmt die Diskussion über die Neuerungen Fahrt auf. mehr …
Unternehmensstrafrecht 22.04.2020
Verbandssanktionengesetz: Referentenentwurf veröffentlicht
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat jetzt den Referentenentwurf des Verbandssanktionengesetzes veröffentlicht. Ein inoffizieller Entwurf war bereits im vergangenen Sommer erschienen. mehr …
Ordnungswidrigkeiten 30.04.2020
Bafin: Zahl eröffneter Bußgeldverfahren gestiegen
Die Bafin hat 2019 deutlich mehr Bußgeldverfahren eröffnet als im Jahr zuvor. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Demnach lag der Anstieg bei 52 Prozent auf 339 Neueröffnungen. mehr …
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