Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 24.11.2010 die Änderung des IDW Prüfungsstandards "Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen" (IDW PS 400) verabschiedet.
Eine neue Formulierungsempfehlung nebst erläuternden Textziffern wurde aufgenommen. Dabei geht es um den Fall eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks über die gesetzliche Abschlussprüfung eines nach § 315a HGB / IFRS aufgestellten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts, die unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt wurde. In dem neuen Formulierungsmuster werden die Anforderungen des ISA 700 „Forming an Opinion and Reporting on Financial Statements“ zur Zweiteilung des Vermerks umgesetzt.
Die Änderungen gelten für die Prüfung von Abschlüssen für am oder nach dem 15.12.2010 beginnende Geschäftsjahre; sie können freiwillig auf frühere Geschäftsjahre angewandt werden.
IDW PS 400 wird abgedruckt in Heft 12/2010 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 4/2010 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung".
Weitere Informationen: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
