Der Hauptfachausschuss des IDW hat den IDW Prüfungshinweis: Jahresabschlussprüfung bei Finanzdienstleistungsinstituten unter besonderer Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen (IDW PH 9.520.1) billigend zur Kenntnis genommen.
Die Sitzung des Hauptfachausschusses (HFA) fand am 25. November 2011 statt. Der Bankenfachausschuss verabschiedete ihn zuvor, vorbereitet wurde er vom Arbeitskreis "Wertpapierhandelsgesetz/Finanzdienstleistungsinstitute".
Hintergrund für die Verabschiedung ist die Aufhebung des IDW Prüfungsstandards: Besonderheiten und Problembereiche bei der Abschlussprüfung von Finanzdienstleistungsinstituten (IDW PS 520) i.d.F. vom 02. Juli 2001 vom HFA am 25. November 2011, weil diese Verlautbarung die zwischenzeitlich eingetretenen gesetzlichen Änderungen nicht berücksichtigte.
Für die Jahresabschlussprüfung bei Finanzdienstleistungsinstituten ergeben sich insbesondere im Aufsichtsrecht regelmäßig Änderungen; der Bankenfachausschuss (BFA) hat daher diese Verlautbarung als IDW Prüfungshinweis verabschiedet, um künftig kurzfristiger auf gesetzliche Änderungen reagieren zu können. IDW PH 9.520.1 legt keine über die geltenden Anforderungen hinausgehenden verpflichtenden Anforderungen fest.
Der Prüfungshinweis wird in Heft 1/2012 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht, anschließend in der IDW-Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung", Supplement 1/2012.
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