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Wirtschaftsprüfer positionieren sich  
04.12.2020

IDW: Geldwäscheaufsicht mit Reformierungsbedarf

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
In Deutschland sieht das IDW Verbesserungspotenzial bei der Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor. (Foto: strixcode/stock.adobe.com)

Das IDW fordert in einem jetzt veröffentlichten Positionspapier eine „bissige und durchsetzungsstarke“ Geldwäscheaufsicht für Europa und Deutschland.

Die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stehen weltweit auf dem Prüfstand. Das mit Stand 19.11.2020 unter dem Titel „Zukunft der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ veröffentlichte Dokument enthält zahlreiche Vorschläge dazu, wie in Zukunft Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf nationaler und europäischer Ebene bekämpft werden können. Die Wirtschaftsprüfer fordern einen starken einheitlichen europäischen Rechtsrahmen, eine durchsetzungsstarke Aufsicht und neue digitale Analysemethoden – insbesondere im Nicht-Finanzbereich.

Wirecard und andere Anlassgeber

Geldwäscheverdachtsmeldungen im Fall Wirecard und die Veröffentlichung der FinCEN-Files befeuern die internationalen Debatten ebenso wie das Ergebnis der Nationalen Risikoanalyse, die Deutschland in die zweithöchste Gefährdungsstufe einsortiert. In Deutschland sieht das IDW Verbesserungspotenzial bei der Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor. Während im Finanzsektor regelmäßige, flächendeckende Prüfungen unter Rückgriff auf unabhängige Abschlussprüfer erfolgen, werden die Vorkehrungen zur Geldwäscheprävention in risikobehafteten Wirtschaftszweigen außerhalb des Finanzsektors deutlich weniger intensiv überwacht. „Hier bietet das deutsche Modell der Geldwäscheprävention im Finanzsektor zahlreiche Ansatzpunkte zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der Aufsicht“, so Prof. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. Er regt hierzu eine Debatte aller Betroffenen an.

Konkrete Vorschläge: Sonderprüfungen und Datenzugriff

Das IDW schlägt unter anderem Sonderprüfungen vor. Zudem sollten die Koordination und der Austausch der dezentralen Aufsichtsbehörden verbessert werden. Nach Ansicht des IDW sollte der Zugriff der Financial Intelligence Units (FIU) auf Daten der Steuer- und Strafverfolgungsbehörden erweitert werden, dazu gehören europaweit einheitliche Kompetenzen. In allen Bereichen der Geldwäscheprävention sollte der Einsatz digitaler Analysetools forciert werden.

Dem aktuellen Positionspapier war ein Knowledge-Paper vom 30.4.2020 vorausgegangen, in dem Entwicklungen zur Geldwäscheprävention skizziert wurden.

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(ESV/fab)
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