Die bisherige zersplitterte Aufsichtsstruktur mit Industrie- und Handelskammern und Gewerbeämtern werde der zunehmenden Komplexität des Aufsichtsrechts nicht gerecht, heißt es in dem jetzt von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“.
Dem Entwurf zufolge sollen die bisherigen Regelungen in der Gewerbeordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung weitgehend in das Wertpapierhandelsgesetz übernommen werden.
Zu den Kosten der Umstellung heißt es, es werde Erfüllungsaufwand in Höhe von 5,2 Millionen und ein laufender Erfüllungsaufwand von 36,4 Millionen Euro jährlich entstehen. Die betroffenen Unternehmen würden durch die Pflicht zur Zahlung einer Umlage und von Gebühren und Kosten an die Bundesanstalt mit insgesamt 36,4 Millionen Euro jährlich belastet. Die einmaligen Kosten von 5,2 Millionen müssten ebenfalls von den zu Beaufsichtigenden getragen werden. Andererseits komme es bei den betroffenen Unternehmen zu Entlastungen durch den Wegfall bisheriger Aufsichtskosten, so dass es nach Ansicht der Bundesregierung zu keiner erheblichen Mehrbelastung kommen wird.
Der Nationale Normenkontrollrat erklärt in seiner Stellungnahme, eine nachvollziehbare und verständliche Darstellung des Ziels und vor allem der Notwendigkeit der Übertragung der Aufsicht auf die Bafin sei nicht in ausreichendem Maße erfolgt und entsprechend belegt. Auch habe sich das Bundesfinanzministerium nicht mit möglichen Regelungsalternativen auseinandergesetzt.
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme unter Verweis auf den Koalitionsvertrag, ihr erklärtes Ziel sei die Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht. Das Aufsichtsrecht werde nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Überlagerung mit europäischen Regelungen komplexer.
Die vollständige Pressemitteilung des Bundestags finden Sie hier.
Den Gesetzentwurf hat der Bundestag hier veröffentlicht.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung lehnt den Gesetzentwurf ab. Begründung: Es seien keine Schäden durch die derzeitige Vermittleraufsicht bekannt, die Aufsichtskosten würden sich erhöhen und ein Mehrwert sei „an keiner Stelle erkennbar“, heißt es in einer Stellungnahme. Ähnlich argumentiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in seiner Stellungnahme.
Der BVK hatte jüngst Versicherungsvermittler zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf ihr Geschäft befragt. Von den 1.628 Teilnehmenden gaben laut Verband zwei Drittel Umsatzeinbußen an. Weitere 25 Prozent hätten noch nicht absehen können, wie sich der Umsatz entwickeln wird. 11 Prozent hätten bislang keine Rückgänge hinnehmen müssen. Bei denjenigen, die Einbußen angaben, lag der Umsatzrückgang bei durchschnittlich 38 Prozent.
Wertpapier-Compliance in der Praxis – auch als eBook erhältlichHerausgegeben von: Hartmut Renz, Dirk Hense, Andreas MarbeiterOb angepasste Mindestanforderungen für Compliance (MaComp), aktuelles Wertpapierhandelsrecht (WpHG), erweiterte Transparenz-, Verhaltens- und Organisationspflichten (MiFID-II/MiFIR, WpDVerOV) oder konkretisierende Rundschreiben der BaFin und mehr: Streng reglementiert sehen sich Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute hoher Rechtsdynamik und beachtlicher öffentlicher Beobachtung gegenüber. Verstöße gegen die komplexen Vorgaben der Aufsicht bergen erhebliche Rechts- und Reputationsrisiken.
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