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FinCEN-Files  
21.09.2020

Geldwäsche-Bekämpfung: „Banken und Behörden versagen auf ganzer Linie“

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Im Geschäft mit Geldwäsche mischen Banken stärker mit als öffentlich bislang bekannt. (Foto: strixcode/stock.adobe.com)
„Banken und Behörden versagen auf ganzer Linie, wenn es darum geht, Verbrecher am Geldwaschen zu hindern.“ Zu diesem Schluss kommt die Süddeutsche Zeitung nach Auswertung der FinCEN-Files. Bei diesen Dokumenten handelt es sich um geleakte, vertrauliche Berichte des US-Finanzministeriums und um Meldungen, die das Ministerium von Geldhäusern zwischen den Jahren 2000 und 2017 erhalten hat.

Der Süddeutschen Zeitung zufolge zeigt das Daten-Leak, dass die größten Banken der Welt jedes Jahr Überweisungen im Gegenwert von Hunderten Milliarden Dollar abwickeln, obwohl sie selbst vermuten, dass sie dadurch das Geld von korrupten Oligarchen, Terrorgruppen oder anderen Kriminellen in Umlauf bringen.

Einblick in ein teures, weitgehend geheimes, aber ineffizientes System

Eigentlich sollen Finanzinstitute „unverzüglich“ – in den USA: spätestens 30 Tage – nach Entdecken einer verdächtigen Transaktion den Behörden Bescheid geben, damit die Behörden den Vorgang ebenso unverzüglich prüfen und mögliche illegale Geldflüsse stoppen können. Eine Analyse der FinCEN-Files offenbart jedoch, dass die Banken im Schnitt 166 Tage verstreichen lassen, bis sie nach einer verdächtigen Überweisung auch eine Verdachtsmeldung abgeben, berichtet die Süddeutsche.

Demnach geben die ausgewerteten Geldwäscheverdachtsmeldungen „Einblick in ein teures, weitgehend geheimes, aber ineffizientes System“. Solche Geldwäscheverdachtsmeldungen hätten oftmals reinen Pro-forma-Charakter, da die mit der Prüfung betrauten Behörden chronisch unterbesetzt seien.

Offenkundiges Versagen der Sicherheitssysteme

Auch deutsche Banken transferierten regelmäßig Geld verdächtiger Kunden – offenbar nicht selten, ohne zu wissen, was der Zweck der Überweisung ist. So enthalten die FinCEN-Files laut Süddeutscher zahlreiche Dokumente zu hoch problematischen Geschäften der Deutschen Bank. Geldwäscher hätten die globale Infrastruktur des Kreditinstituts nicht nur länger und in größerem Umfang genutzt als bisher angenommen, in der Bank hätten auch offenkundig die Sicherheitssysteme versagt.

Auch die Commerzbank taucht in den Unterlagen auf. Weitere erfasste Banken sind JP Morgan, Standard Chartered, Bank of New York Mellon, Barclays, Société Générale, HSBC, State Street Corporation und China Investment.

Hintergrund

Die Dokumente waren dem US-Onlinemedium Buzzfeed News zugespielt worden, das die Unterlagen mit dem International Consortium of Investigative Journalists – kurz ICIJ – teilte. Die Süddeutsche Zeitung arbeitet mit dem ICIJ seit 2012 zusammen. Der gemeinnützigen Organisation gehören rund 250 Journalistinnen und Journalisten aus rund 100 Ländern an. Finanziert wird das ICIJ über Spenden, unter anderem von Stiftungen aus Australien, Großbritannien, den Niederlanden und den USA.

Die FinCEN-Files sind benannt nach dem Financial Crimes Enforcement Network. Die Behörde mit Sitz im US-Bundesstaat Virginia untersteht dem US-Finanzministerium. Die geleakten Daten umfassen rund 2.100 Geldwäscheverdachtsmeldungen. Die Gesamtsumme, die in diesen Transaktionen abgewickelt wurde, liegt bei zwei Billionen US-Dollar.

Die wichtigsten Fakten zu den FinCEN-Files hat die Süddeutsche hier veröffentlicht.

Die ausführliche Berichterstattung der ICIJ finden Sie hier.

Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität

Herausgegeben von: Rüdiger Quedenfeld

Aufgrund der komplexen, undurchsichtigen Regelungsmaterie sind bestehende Schutzmaßnahmen gegen Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität häufig mangelhaft.

Das Handbuch „Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität“ vermittelt das nötige Hintergrundwissen für die effektive Geldwäschebekämpfung. Die Autoren erläutern

  • die Entwicklung der nationalen und internationalen Regelungen: besonders das Geldwäschegesetz und die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen unter Hinzuziehung der aktuellen Hinweise der Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft,
  • die wichtigsten internationalen Organisationen und Gremien,
  • die organisatorische Gestaltung der „Zentralen Stelle“, der Verantwortlichen für die Geldwäschebekämpfung und des Geldwäschebeauftragten.

Durchgehender Praxisbezug

Die Neuauflage behandelt vertiefend und praxisorientiert

  • die Geldwäschebekämpfung,
  • die Verhinderung von Wirtschaftskriminalität,
  • die Sanktions- und Embargovorschriften mit Hinweisen auf Fallstricke.

(ESV/fab)

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