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HR-Management  
25.07.2025

Für viele Arbeitnehmende gehören Überstunden zum Arbeitsalltag

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Mehrarbeit kann in Form von bezahlten und unbezahlten Überstunden geleistet werden oder auf ein Arbeitszeitkonto einfließen. (Foto: Song_about_summer/stock.adobe,com)
Rund 4,4 Millionen Arbeitnehmende in Deutschland haben im Jahr 2024 mehr gearbeitet, als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart war.

Das entspricht einem Anteil von 11 Prozent der 39,1 Millionen Arbeitnehmenden, teilt das Statistische Bundesamt mit. 15 Prozent der Betroffenen leisteten mindestens 15 Stunden Mehrarbeit pro Woche.

Deutliche Unterschiede zeigen sich mit Blick auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit bei Finanz- und Versicherungsleistungen und in der Energieversorgung. Am niedrigsten war der Anteil im Gastgewerbe.

Mehrarbeit kann in Form von bezahlten und unbezahlten Überstunden geleistet werden oder auf ein Arbeitszeitkonto einfließen, über das sie später wieder ausgeglichen werden kann. Von den Personen, die 2024 mehr gearbeitet hatten als vertraglich vereinbart, leisteten 19 Prozent unbezahlte Überstunden. 16 Prozent wurden für ihre Überstunden bezahlt. 71 Prozent nutzten ein Arbeitszeitkonto für die geleistete Mehrarbeit. Teilweise wurde Mehrarbeit über eine Kombination der drei Formen geleistet.

In vielen Unternehmen ist Vertrauensarbeitszeit ein Instrument, um Mitarbeitenden Eigenverantwortung und Flexibilität zu ermöglichen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Balance zwischen Ergebnisorientierung und Arbeitszeitschutz nicht immer gelingt. Dass in vielen Berufen keine klare Trennlinie zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten bestehe, sollte kein Argument für gesetzliche Änderungen sein, sondern Anreiz, dies zu ändern. Hintergründe zur Arbeitszeiterfassung finden Sie hier.

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